Von: luk
Bozen – Im Landtag wurden heute Anträge von den Grünen und der Süd-Tiroler Freiheit abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 667/16: Die Alpenkonvention als grundlegende Rechtsquelle für das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft (eingebracht von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Heiss am 30.8.2016). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, 1. die Alpenkonvention und ihre Protokolle als rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Landesgesetzes für Raum und Landschaft zu verwenden; das Gesetz soll zudem die Bestimmungen der Konvention und der Protokolle in Südtirol umsetzen; 2. im Begleitbericht zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft zu präzisieren, wie die jeweiligen Bestimmungen die Umsetzung bzw. die Weiterentwicklung der in der Alpenkonvention und in den Protokollen unterzeichneten Maßnahmen bewirken sollen.
LR Theiner habe Nachhaltigkeit, Schutz des Bodens, Subsidiaritätsprinzip und Vorrang der öffentlichen Interessen als Leitlinien für das neue Gesetz angekündigt, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). “Ein grundlegendes Dokument, das diese Prinzipien enthält und weiterentwickelt, ist sicher die Alpenkonvention, das internationale Abkommen, das von den Alpenländern (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und der Schweiz) und der Europäischen Union zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Alpen unterzeichnet wurde. Die Rahmenkonvention, und vor allem die zehn Protokolle, legen nicht nur die Grundsätze für die nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes fest, sondern enthalten konkrete und bindende Maßnahmen für ihre Unterzeichner. Dies betrifft insbesondere die Raumplanung sowie den Schutz der Umwelt und der Landschaft, welche die zentralen Themen des neuen Landesgesetzes sein werden.“ Die Ziele der Alpenkonvention seien bei weitem nicht umgesetzt, ohne aktive Politik riskiere sie, toter Buchstabe zu bleiben.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) begrüßte den Vorrang, den die Landesregierung der Nachhaltigkeit und dem öffentlichen Interesse nun einräumen wolle. Aber die Landschaftspolitik habe sich nach Alfons Benedikter nicht zum Guten gewendet, Erklärungen und Taten seien auseinander gegangen. Besonderen Wert legte Zimmerhofer auf eine Zusammenarbeit mit Nordtirol auch in diesem Bereich, etwa bei der Umsetzung grenzüberschreitender Umweltprojekte. Er werde sich der Stimme enthalten.
Zur Verhinderung des Alemagnaprojekts sei immer wieder die Alpenkonvention bemüht worden, wies Andreas Pöder (BürgerUnion) auf die konkrete Bedeutung des Abkommens hin. Das Anliegen des Antrags sei richtig, aber die Konvention bleibe auch so die Grundlage des politischen Handelns.
Die Alpenkonvention sei ein wichtiges Dokument, das aber oft in der Schublade bleibe, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Nur ein kleiner Teil des Alpenraums sei besiedelbar, daher seien Konflikte über die Nutzung vorprogrammiert. Die Konvention enthalte einige konkrete Vorgaben für Raumordnung und Landschaftsschutz, die ins Landesgesetz Eingang finden sollten.
Dieter Steger (SVP) bezeichnete Südtirol als Vorzeigemodell für Umweltschutz in den Alpen. Die Alpen seien auch Lebensraum für 18 Mio. Menschen, daher brauche es einen Ausgleich darüber, wie man diesen Raum gestalten könne, um auch den Wohlstand zu erhalten. Die Konvention sei rechtsgültig, ihre Prinzipien müssten umgesetzt werden. Der Antrag sei daher nicht notwendig.
LR Richard Theiner stellte eine Einhelligkeit zur Bedeutung der Konvention fest. Mittlerweile habe auch Italien sämtliche Zusatzprotokolle ratifiziert. Inhaltlich habe er mit dem Antrag keine Probleme, aber die Konvention habe bereits Gesetzeskraft. Das Landesgesetz werde zu hundert Prozent alle Prinzipien und Inhalte der Konvention übernehmen, aber es wäre überflüssig, die einzelnen Bestimmungen darin zu wiederholen; man wolle ja ein schlankes Gesetz.
Es genüge, wenn die Konvention im Landesgesetz als Rechtsquelle genannt werde, replizierte Riccardo Dello Sbarba. Die Konvention sei deshalb besonders wertvoll, weil sie vom Standpunkt der Alpenbevölkerung ausgehe; bis dahin hätten immer die großen europäischen Ballungsräume über die Alpen entschieden.
Der Antrag wurde mit vier Ja, 16 Nein bei neun Enthaltungen abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 79/16: Facharztausbildung in Süd-Tirol (eingebracht von den Abg. Knoll, Zimmerhofer und Atz Tammerle am 14.11.2016). Die Forderungen: 1) Der Südtiroler Landtag unterstreicht die Bedeutung der muttersprachlichen Ärzteausbildung an den österreichischen Universitäten und spricht sich für eine Fortführung der bisher gut funktionierenden grenzüberschreitenden Facharztausbildung an den Südtiroler Spitälern aus. 2) Der Landtag richtet an das italienische Parlament, die italienische Regierung und das italienische Gesundheits- und Universitätsministerium das dringende Begehren, die bisherige Regelung der Facharztausbildung in Südtirol, wonach die Akkreditierung durch die Tiroler Ärztekammer erfolgt, weiterhin anzuerkennen, bzw. das Land Südtirol zu ermächtigen, jene Spitalsabteilungen in Südtirol festzuschreiben, die der österreichischen und italienischen Facharztausbildung gleichwertig sind. 3) Der Landtag spricht sich für eine automatische Anerkennung aller österreichischen Studientitel in Südtirol aus; der Staat möge das Land dazu ermächtigen.
Es gebe Anzeichen, dass die Studienplatzreservierung für Südtiroler Medizinstudenten beibehalten werden könne, berichtete Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Südtirols Krankenhäuser seien durchaus nicht minderwertig, aber es fehlten Anreize für Südtiroler Jungärzte, nach Südtirol zurückzukehren. Die meisten derer, die ihre Facharztausbildung anderswo absolviert hätten, kehrten nicht nach Südtirol zurück. Umso wichtiger sei eine Anerkennung der Ausbildung an Südtiroler Krankenhäusern. Die derzeitige Studientitelanerkennung sei für alle Studien ein Problem, sie sei langwierig und bürokratisch, und manche Studien würden gar nicht anerkannt, weil es dieselben in Italien nicht gebe. Daher brauche es für Südtirol eine Sonderregelung: Die automatische Anerkennung aller österreichischen Studientitel, aber auf Südtirol beschränkt.
Der Antrag vermenge zwei verschiedene Themen, bemängelte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). Eine automatische Anerkennung habe nur in einem europäischen Rahmen einen Sinn. Eine Ausnahme allein für Südtirol sei nicht vertretbar, und allein der Bedarf sei kein ausreichender Grund, Studientitel als gleichwertig anzuerkennen.
Die Problematik sei vielschichtig, räumte Andreas Pöder (BürgerUnion) ein. Ideal wäre ein standardisiertes Anerkennungsverfahren auf europäischer Ebene. Er werde den Antrag jedenfalls unterstützen.
Hans Heiss (Grüne) verwies auf den polemischen Brief der Medizinstudenten, den man aber als Gesprächsangebot nutzen sollte, anstatt beleidigt zu sein. Es gebe auch zielführende Bemühungen der Landesregierung für eine Lösung des Problems mit der Anerkennung. Eine automatische Anerkennung aller Studien sei übertrieben, man sollte eher auf eine Beschleunigung setzen.
Der Brief der Studenten sollte auf jeden Fall nicht als Affront gesehen werden, meinte Myriam Atz Tammerle (STF), der offene Brief von Stocker und Schael sei daher nicht hilfreich. Man müsse Anreize für die Heimkehr schaffen, etwa auch mit Wohnungen. Der Minderheitenstatus rechtfertige besondere Lösungen. Gerade im Krankheitsfalle sei es wichtig, wenn man in seiner Muttersprache seine Symptome erklären könne.
Der Ärztemangel sei kein südtirolspezifisches Problem, betonte LH Arno Kompatscher. Auch in Deutschland, Österreich oder Frankreich würden Fachärzte dringend gesucht. Die Anerkennung der medizinischen Ausbildung sei durchaus umständlich, aber auch das sei ein europäisches Problem. Eine automatische Anerkennung sei unwahrscheinlich, man müsse auf eine Verkürzung der Verfahren setzen. Das Land leiste hier verstärkt Hilfestellung bei den Ansuchen. Eine Sonderregelung wolle er nicht wie Urzì ausschließen, die ganze Autonomie sei eine Sonderregelung. Das Land sei seit 2013 mit dem Problem bei der Anerkennung der Facharztausbildung befasst. Die Gesundheitsministerin habe zugesagt, dass man das Südtiroler Modell wieder akzeptieren wolle. Nun gehe es darum, die Zweifel der österreichischen Ärztekammer auszuräumen. Zuletzt habe auch der Bundeskanzler seine Hilfe zugesichert. Wenn das gelinge, werde man neben dem italienischen auch wieder das österreichische Ausbildungsmodell haben. In diesem Bereich gebe es auch das Problem mit der Zweisprachigkeit, und das betreffe auch Ärzte aus dem deutschen Sprachraum. Daher setze man nun auf Werkverträge mit der Pflicht, die zweite Sprache zu lernen. Der Antrag verlange, worum er sich zusammen mit den LR Achammer und Stocker seit Monaten bemühe.
Zum dritten Punkt des Antrags gab Knoll zu bedenken, dass manche Studien derzeit überhaupt nicht anerkannt würden. Eine Sonderregelung für Südtirol wäre hier die sauberste Lösung, denn damit könne man viele Studenten wieder nach Südtirol zurückholen.
Der Antrag wurde in mehreren Teilabstimmungen mehrheitlich (mit jeweils 18 Nein) abgelehnt.