Von: mk
Bozen – Der Landtag ist für Dienstag zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die fristgerechte Ratifizierung des Beschlusses der Landesregierung, Bestimmungen im staatlichen Haushaltsvoranschlag für 2017 anzufechten (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016).
Die Landesregierung sieht in den Bestimmungen eine Verletzung von Landeszuständigkeiten und will sie vor dem Verfassungsgericht anfechten. Genannte Bestimmungen sehen zum einen eine Beteiligung der autonomen Provinzen an der Finanzierung des staatlichen Gesundheitssystems vor – obwohl das Gesundheitswesen hierzulande gänzlich durch den Landeshaushalt finanziert wird – sowie einen staatlichen Sanktionsmechanismus für Gemeinden mit Haushaltsdefizit, was wiederum die Zuständigkeit der autonomen Provinzen für die Lokalfinanzen verletzt.