Von: luk
Bozen – Der Landtag hat heute einen Beschlussantrag genehmigt, der die „Gewährleistung eines Zweitpaares orthopädischer Schuhe“ für Personen mit orthopädischneurologischen Fußpathologien vorsieht. „Die Wichtigkeit dieser Maßnahme für die betroffenen Personen ist offensichtlich, daher haben wir diesem Antrag zugestimmt“, erklärt SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder.
Bereits in den vergangenen Legislaturperioden wurde im Landtag immer wieder darüber diskutiert, ob das Land Invaliden, die auf orthopädische Schuhe angewiesen sind, ein zweites Paar Schuhe mitfinanzieren sollte oder nicht. Dabei war nicht klar, wie viel Spielraum die staatliche Regelung in diesem Beriech dem Land lässt. „Da die staatlichen Vorgaben diese zusätzliche Finanzierung zulassen und ein zweites Paar Schuhe pro Jahr absolut notwendig ist, sehen wir diesen Antrag positiv“, so Stauder.