Beratung und Hilfestellung bei Mobbing und Straining

Anti-Mobbing-Dienst vorgestellt

Freitag, 18. Februar 2022 | 15:23 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 21. Juni 2021 wurde das Landesgesetz zur Prävention und zum Umgang mit Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz verabschiedet. Gefordert und unterstützt wurde dieses Gesetz von den Gewerkschaften, dem Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen, von den Einheitlichen Garantiekommitees verschiedener öffentlicher Verwaltungen und der Gleichstellungsrätin. Primäres Ziel des Gesetzes ist die Vorbeugung, Bekämpfung und allgemeine Handhabung von Mobbing und Straining sowie die Vorbeugung jeglicher Form von psychischer und körperlicher Gewalt am Arbeitsplatz. Zudem sieht das Gesetz einen Anti-Mobbing-Dienst vor, angesiedelt beim Büro der Gleichstellungsrätin. Der Dienst ist bereits seit September 2021 aktiv, nun wurden der Dienst sowie die Arbeitsschwerpunkte bei einer Pressekonferenz im Südtiroler Landtag von der Gleichstellungsrätin vorgestellt.

„Wir haben die Notwendigkeit gesehen, auch für unser Land eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um physischer wie psychischer Gewalt am Arbeitsplatz vorzubeugen und sie zu bekämpfen“, erklärte Landtagspräsidentin Rita Mattei, „die Arbeitswelt verlangt schon lange nach einem Instrument, um gegen dieses Phänomen vorzugehen, das das Arbeitsklima vergiftet und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgrenzt und erniedrigt.“

Eine der Kernaufgaben des Dienstes liegt in der Information und Beratung von Arbeitnehmerinnen und -nehmern. „Für betroffene Personen ist es wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu holen, der Anti-Mobbing-Dienst ist eine primäre Anlaufstelle. Unsere Aufgabe besteht darin, die betroffene Personen aufzufangen, sie zu beraten und ein Unterstützungssystem aufzubauen. Dies passiert auch in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Territoriums“, so die Gleichstellungsrätin Michela Morandini. Das Beratungsangebot ist kostenlos und kann anonym in Anspruch genommen werden. Der Dienst versteht sich in diesem Zusammenhang auch als Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen und -geber, Verbände oder weitere Interessierte zum Thema.

Neben der Beratungsfunktion besteht eine weitere wichtige Aufgabe des Dienstes in der Information und Sensibilisierung zum Thema und damit zusammenhängend der Organisation von Konferenzen und Tagungen in Zusammenarbeit mit Institutionen, Interessensverbänden und Vereinen.

Bei der Pressekonferenz wurden neben dem Dienst auch die Arbeitsschwerpunkte für das gängige Tätigkeitsjahr von der Gleichstellungsrätin vorgestellt. „Primär gilt es den Beratungsdienst auszubauen und Informationsmaterial rund ums Thema zu erstellen“ so die Gleichstellungsrätin. Zeitgleich liegt ein Schwerpunkt im Aufbau eines Netzwerkes territorialer Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen. Denn Fälle von Mobbing und Straining am Arbeitsplatz sind komplex, sie haben Folgen für die betroffene Person, aber auch für das Unternehmen. Für Letztere gilt es daher präventive Maßnahmen zu setzen. Auch aus diesem Grund liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Information und Sensibilisierung von verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in den Betrieben. Eine erste Tagung zum Thema ist bereits in Planung.

„Der Anti-Mobbing-Dienst ist ein erster Schritt und die Anerkennung, dass Mobbing und Straining ein ernst zu nehmendes Problem für die Betroffenen und für Unternehmen darstellen kann“, so die Gleichstellungsrätin abschließend.

Der Anti-Mobbing-Dienst ist beim Büro der Gleichstellungsrätin angesiedelt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die E-Mail-Adresse info@gleichstellungsraetin-bz.org oder telefonisch unter 0471/ 946003.

Bezirk: Bozen