Von: luk
Bozen – Im Landtag wurden heute auch Anträge von PD – Demokratischer Partei und der Süd-Tiroler Freiheit behandelt.
In der Zeit der Opposition wurde zunächst der Beschlussantrag Nr. 58/24 Eine Informatik, die nicht informiert (eingebracht von Abg. Repetto am 18.03.2024) behandelt: Der Südtiroler Landtag möge die Landesregierung verpflichten, A) innerhalb 2024 einen Aktionsplan für die einheitliche Digitalisierung des Sanitätsbetriebs im Sinne der Ausführungen auf S. 42 des Koalitionsabkommens auszuarbeiten; B) im Landtag bis Ende Juli 2025 eine Anhörung der Verantwortlichen des Informatikbereichs des Sanitätsbetriebs zur Darlegung genauer Informationen über den aktuellen Stand der Dinge einzuberufen.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei), Einbringer des Antrages, unterstrich u.a. die Wichtigkeit der Digitalisierung im Gesundheitsbereich, die aber auch große Sensibilität benötige. Anhand eines Fallbeispiels zeichnete der Abgeordnete Hürden im Bereich nach; in diesem Zusammenhang wolle er bei der morgigen Anhörung des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs einige Fragen stellen.
Paul Köllensperger (Team K) erinnerte u.a. an seinen Einsatz für die Digitalisierung bzw. die Einführung einer Software im Gesundheitsbereich und das er vorgeschlagen habe, man solle in diesem Bereich mit dem Trentino zusammenarbeiten, wo man bereits sehr viel weiter sei. Landesrat Messner könne nichts dafür – er habe das so geerbt. Nun könne man aber auch nicht mehr zurück. Die Software sei mittlerweile so stark auf den Sanitätsbetrieb ausgerichtet, dass man nicht mehr anders könne, als damit weiterzumachen. Die Eingabemasken, die Ärzten und Krankenhauspersonal präsentiert worden seien, seien unbenutzbar.
Franz Ploner (Team K) erinnerte u.a. an den IT-Masterplan, der 2016 präsentiert worden sei, u.a. mit den Landesrätinnen Stocker und Deeg sowie Generaldirektor Schael. Schon damals sei die Wichtigkeit des Themas unterstrichen worden. Es habe damals geheißen, man wolle die Baustelle IT in einen Turbo verwandeln. Nun schreibe man 2024, und sei nicht weiter wie 2004 oder 2016.
Waltraud Deeg (SVP) sagte u.a., sie sei 2014 für den Informatikbereich der Landesverwaltung zuständig gewesen; man habe eine verwaltungsübergreifende, mehrjährige Strategie dazu auf den Weg gebracht – u.a. auch ein Projekt im Verwaltungsbereich des Sanitätsbetriebes. Es seien damals einige Entscheidungen getroffen worden, die dann während Covid nützlich gewesen. Für den klinischen Bereich sei die damalige Informatikabteilung nicht zuständig gewesen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) führte u.a. aus, dass man im Land die Gäste auch auf die europäische Dimension der digitalen Gesundheitsakte aufmerksam werde. Man sei fernab von einer Digitalisierung. Es stelle sich ihm die Frage, wie so etwas zukunftsfit gemacht werden solle.
In seiner Replik sagte LR Hubert Messner u.a., dass er vom Fallbeispiel, das der Abgeordnete Repetto beschrieben habe, überrascht gewesen sei. Die Informatik sei eine große Baustelle – als solche habe er sie übernommen. Das einheitliche Krankenhausinformationssystem sei wesentlich. Man habe bis zu 300 verschiedene Software im Sanitätsbetrieb gehabt. Er wisse, welche Arbeit die unterschiedlichen Module für die Mitarbeiter seien. Bezüglich der Forderungen im Antrag könne er anmerken, dass bereits einiges auf den Weg gebracht worden sei. Über das Dossier könne der Arzt eigentlich alle Daten des Patienten einsehen – warum das nicht gemacht werde, müsse er eruieren. Für eine Anhörung zum Thema sei er bereit – dieser Forderung werde man nachkommen. Zu den Aussagen des Kollegen Köllensperger wolle er sagen, dass man wohl auch in Trient – nun nach 20 Jahren – das System überarbeiten, wenn nicht gar neu ausschreiben müsse.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei), Einbringer des Antrags, unterstrich u.a., dass die Debatte Interessantes zutage gebracht habe. Er hoffe, dass die Annahme des Punktes B eine Verpflichtung für den LR darstelle.
Der Beschlussantrag Nr. 58/24 wurde mit 14 Ja und 17 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 123/24 Stopp der Bodenversiegelung (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Rabensteiner, Knoll, Atz Tammerle am 27.07.2024; Änderungsantrag vom 04.10.2024): Der Südtiroler Landtag möge beschließen, die Südtiroler Landesregierung zu beauftragen, die Nettoneuversiegelung des Bodens soll bis zum Jahr 2030 halbiert und bis zum Jahr 2040 auf null gebracht und dieses Ziel verbindlich verankert werden. Ab dem Jahr 2040 soll dann weiterer Flächenverbrauch nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig Flächen im selben Ausmaß renaturiert, entsiegelt bzw. rückgebaut werden.
Madeleine Rohrer (Grüne) schickte voraus, dass Klimaschutz Heimatschutz sei und dass die Grüne Fraktion nicht anders könne, als einen solchen Antrag zu unterstützen. Die Abgeordnete erkundigte sich u.a. bei den Einbringern, was der Unterschied zwischen ihrem Antrag und dem, was im Klimaplan vorgesehen sei, sei. Sie habe sich noch einige zusätzliche Vorschläge gewünscht. Der Klimaplan sei eine Angelegenheit der Landesregierung – nicht des Landtages. Doch es gebe im Landtag viele Vorschläge, deshalb sei ihr Appell, dass man auch im Landtag darüber sprechen solle.
Er habe sich dasselbe gefragt, so Franz Ploner (Team K). Die Frage sei, inwieweit der Klimaplan verbindlich sei. Wenn ein Beschlussantrag durchgehe und man diesen der Landesregierung mitgebe, sei das verbindlich. Der Klimaplan sei eine Empfehlung. Die Inhalte von Antrag und Klimaplan aber seien dieselben. Es brauche verbindliche Regelungen, um die Versiegelung massiv zu drücken. Der Boden sei eine der wichtigsten Ressourcen, nicht zuletzt, weil er imstande sei, eine große Menge von Klimagasen zu binden. Man werde den Antrag mittragen.
Damit wurden die Arbeiten im Plenum für heute beendet. Am morgigen Mittwoch (9. Oktober) beginnt die Landtagssitzung bereits um 9.00 Uhr, da die Anhörung des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Christian Kofler, im Sinne des Art. 8 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 3/2017 erfolgt.