Von: mk
Bozen – Über die Anwendung der neuen Richtlinien zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung hat Landesrätin Martha Stocker mit den Interessensvertretungen diskutiert.
Mit den Richtlinien zur Arbeitseingliederung hat die Landesregierung Ende 2016 die Vereinbarungen für die Arbeitseingliederung und die Vereinbarungen für die Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit Behinderungen neu und klar geregelt. Soziallandesrätin Martha Stocker hat nun den Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, den Arbeitskreis Eltern Behinderter (AEB), die Lebenshilfe und den Verband Ariadne für die psychische Gesundheit über den Stand der Dinge informiert.
Die neuen Richtlinien geben vor, dass Personen, die fünf Jahre oder länger in einem Anvertrauungsabkommen waren und vom Betrieb, in dem sie dieser Tätigkeit nachgehen, nicht angestellt wurden, den Sozialdiensten überstellt werden. Im Anschluss erhalten sie von den Sozialdiensten weiterhin Begleitung am Arbeitsplatz.
Keine Auswirkungen aufs Entgelt
Spekulationen über eine mögliche Reduzierung des Entgelts in diesem Zusammenhang hat Landesrätin Stocker bereits im April zurückgewiesen. Tatsächlich entspricht das Entgelt der Vereinbarung für die Arbeitseingliederung auch nach Übergang zu den Sozialdiensten jenem, der im vormaligen Anvertrauungsabkommen zuerkannt wurde.
Die ersten Übergänge haben bereits mit 2. Mai stattgefunden, insgesamt sind in diesem Jahr etwa 169 Übergänge vorgesehen. Die nächsten Übergänge sollen mit 1. Juli und 1. September 2017 sowie mit Jahresbeginn 2018 erfolgen. Im Laufe der Zeit werden Rückmeldungen gesammelt, um bei Bedarf für zukünftige Übergänge Verbesserungen zu planen und umzusetzen.
Direkter Vereinbarungsabschluss mit Sozialdiensten
Beim Treffen wurde auch die neu vorgesehene Möglichkeit des direkten Abschlusses von Vereinbarungen für die Arbeitsbeschäftigung durch die Sozialdienste thematisiert. Dadurch soll für Personen mit Behinderungen, die aktuell einen Tagesdienst besuchen, die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden. Es wurde auch angedacht, die Möglichkeit des direkten Vereinbarungsabschlusses auf Sozialgenossenschaften des Typs A und Vereine auszuweiten.
Neue Richtlinien für Tagesdienste
“In Kürze soll es eine Arbeitsgruppe geben, die sich mit der Ausarbeitung der Richtlinien für die Tagesdienste befasst”, informierte Landesrätin Stocker beim Treffen. Die Richtlinien sollen weitgreifende Möglichkeiten schaffen, damit Menschen mit Behinderung in einem sich ergänzenden System von Tagesdiensten und Vereinbarungen für die Arbeitsbeschäftigung zukünftig flexibler und unter Rücksichtnahme auf ihr individuelles Lebensprojekt betreut werden können.