Von: mk
Bozen – Gemeinden mit weniger als 3.300 Einwohnern können um Einrichtung einer Arzneimittel-Ausgabestelle ansuchen. Die Bedingungen hat die Landesregierung festgelegt.
Gemeinden mit weniger als 3300 Einwohnern, welche die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Apotheke nicht erfüllen, können um die Einrichtung einer Arzneimittel-Ausgabestelle ansuchen. Die Landesregierung hat heute den entsprechenden Beschluss gefasst und die Richtlinien dazu genehmigt. Die interessierten Gemeinden können das Ansuchen um Eröffnung einer Arzneimittelausgabestelle im Landesamt für Gesundheitssprengel einreichen. Über ein Auswahlverfahren wird die Führung der Ausgabestelle einem Apothekeninhaber übertragen. Dabei wird der Inhaber der nächstgelegenen Apotheke bevorzugt.
In den heute von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Martha Stocker genehmigten Richtlinien werden Öffnungs- und Ferienzeiten der Arzneimittel-Ausgabestelle sowie die Voraussetzungen und Pflichten des Apothekers festgelegt. Auch das Produktsortiment, die räumlichen Vorgaben und die Betriebskosten werden darin geregelt. Die Bestimmungen werden nun auf der Homepage der Abteilung Gesundheit und im Amtsblatt der Region veröffentlicht.