Von: mk
Bozen – Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) kann sich den Beschluss, 91 Akut-Betten abzubauen, nicht erklären. Immerhin habe doch der Verfassungsgerichtshof bereits im Juni 2015 in einem Urteil entschieden, dass Südtirol nicht zu einem Bettenabbau verpflichtet ist.
„Diese erneute Fehlentscheidung im Südtiroler Gesundheitswesen ist vor dem Hintergrund, dass wir rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, absolut unverständlich. Obwohl der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist, marschieren wir nun freiwillig zur Schlachtbank“, ärgert sich Andreas Dorigoni, Landessekretär in der Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB.
„Die Gefahr beim Abbau von Akut-Betten liegt darin, dass wir langfristig riskieren eine Situation wie in vielen weiteren Orten in Italien vorzufinden: nach unkomplizierten Eingriffen, die weitere Untersuchungen erfordern, wird man nicht im Spital betreut, sondern muss sich schlimmstenfalls ein Zimmer in einem Hotel in der Nähe nehmen, um am nächsten Tag erneut im Spital vorstellig zu werden. Dieses Szenario ist kein Hirngespinst, sondern Realität in vielen italienischen Spitälern, die zum Bettenabbau gezwungen wurden. Dagegen wehren wir uns mit aller Vehemenz, einerseits weil die finanzielle Situation im Gesundheitswesen nicht einen Abbau von Betten erfordert, andererseits um weiterhin die gewohnten Betreuungsstandards aufrechterhalten zu können. Wir fordern deshalb die Gesundheitslandesrätin mit Nachdruck auf, ihre Entscheidung zu überdenken und werden die Situation weiterhin genauestens beobachten“, schließt Dorigoni.