Von: mk
Bozen – Landesrätin Martha Stocker hat heute den Quästor von Bozen, Giuseppe Racca, getroffen. Gegenstand des Gesprächs war unter anderem die Thematik der Asylbewerber.
Landesrätin Martha Stocker und Quästor Giuseppe Racca haben bei ihrem heutigen Treffen über die Notwendigkeit einer korrekten Verwendung der Begrifflichkeiten gesprochen. Leider kommt es in diesem Bereich durch eine oft konfuse und nicht korrekte Verwendung der Begriffe häufig zu Missverständnissen, besonders in der öffentlichen Diskussion.
Asylbewerber sind jene Personen, die in der vom Gesetz vorgesehenen Form einen Antrag gestellt haben und in Erwartung der Entscheidung zum Antrag sind.
Innerhalb der Gruppe der Asylbewerber gibt es dann Personen mit einem Anrecht auf Aufnahme in die dafür vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Regierungskommissariat die Voraussetzungen für die Aufnahme überprüft hat und diese Personen im Rahmen der vorgesehenen staatlichen Quoten formell dem Land Südtirol für die Aufnahme zugewiesen wurden. Diesen Personen stehen die vom Gesetz vorgesehenen Leistungen zu.
In Südtirol und in besonderer Weise auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bozen halten sich allerdings auch Menschen auf, die weder in die Kategorie der Asylbewerber mit Aufnahmeberechtigung fallen noch in die Kategorie der Asylbewerber, die unabhängig von den staatlichen Zuweisungen einen Antrag direkt in Bozen gestellt haben (letztere werden häufig auch als “fuori quota” bezeichnet). Es kann sich hierbei um Menschen mit einer negativen Antwort auf dem Asylantrag handeln, die sich aber weiterhin auf dem Staatsgebiet befinden, um Menschen mit einer positiven Antwort aber ohne eine entsprechende selbstständige Unterbringung, um Menschen, die aufgrund von Verstößen gegen die Hausordnung von den Aufnahmeeinrichtungen ausgeschlossen wurden oder um Personen, die aus polizeilichen Gründen oder aus anderen Gründen nicht in die Aufnahmeeinrichtungen aufgenommen werden können.
Ein bedeutender Teil der Anwesenheiten sind zudem Personen auf der Durchreise, die nur wenige Tage auf dem Landesgebiet bleiben und keinen Asylantrag stellen.
In all diesen Fällen ist eine Bezeichnung als “Asylbewerber” nicht korrekt, und es kann auch kein gesetzliches Anrecht auf Aufnahme abgeleitet werden.
Landesrätin Stocker und Quästor Racca teilten in ihrem Treffen die Ansicht, dass die Behörden nur im Sinne der Gesetze handeln können und somit bestimmte Leistungen nur jenen zustehen, die einen rechtlichen Anspruch dazu haben.
Landesrätin Stocker hat im Rahmen des Treffens noch die Problematik jener Personen aufgeworfen, die in anderen europäischen Ländern einen Asylantrag gestellt und von diesen Staaten eine negative Antwort erhalten haben. Es konnte in den letzten Monaten vermehrt festgestellt werden, dass diese Personen nach Italien gelangen, um ein neues Verfahren zu eröffnen. Da es sich hierbei um eine Dynamik handelt, die mit den derzeitigen europäischen und staatlichen Gesetzen zusammenhängt, ist dieses Thema auf politischer Ebene anzugehen.