Von: luk
Bozen – Bei der Fragestunde im Landtag wurden heute die Themen Asylwerber, Sprachgruppenzugehörigkeit, Faschistendenkmal, Gewässerschutz und Tourismusplan behandelt.
Am 28. Mai 2018 überreichte die damalige Soziallandesrätin Martha Stocker an 50 Asylwerber die Teilnahmebescheinigung am Pilotprojekt “hamet2F”, bemerkte Ulli Mair. Dabei wurden die beruflichen Fähigkeiten der Teilnehmer festgestellt, um ihnen so den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihre Chancen zu verbessern. Neben einer Teilnahmebestätigung erhielten die Asylwerber auch ein Kompetenzprofil, in dem sowohl das handwerkliche Geschick als auch das Denk- und Konzentrationsvermögen und die Selbstständigkeit bewertet wurden sowie ein Verbalurteil, für welche Arbeit die Teilnehmer besonders geeignet wären. Mairs Fragen dazu: Konnten sowohl jene 50 Asylwerber, die am 28. Mai 2019 eine Teilnahmebescheinigung überreicht bekamen, als auch alle anderen Teilnehmer am Projekt “hamet2F”, welches in Zusammenarbeit mit der Sozialgenossenschaft “AKRAT” organisiert wurde, in den Arbeitsmarkt integriert werden? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Wenn Ja, inwiefern war das Projekt “hamet2F” für deren Integration auf dem Arbeitsmarkt ausschlaggebend?
Das Programm betreffe vor allem handwerkliche Fähigkeiten, erklärte LR Waltraud Deeg, die bedauerte, keine Daten zur Integration in den Arbeitsmarkt zu haben. Die Organisation, welche die Ausbildung organisiert habe, sei aufgelöst worden und habe außer den Daten zum Abschluss keine weiteren geliefert. Diese Situation sei nicht zufriedenstellend. Das sah auch Mair so.
Die Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung sei eine Voraussetzung für verschiedene Dienste und Beiträge, stellte Brigitte Foppa fest, daher sollte sie auch schnell und einfach auszufüllen sein. Ihre Fragen an die Landesregierung: Kann die Sprachgruppenerklärung per PEC-Mail abgegeben werden bzw. per Mail, SPID oder Dienstkarte?
Die Antwort laute in allen genannten Fällen Nein, erklärte LH Arno Kompatscher. Man habe der Sechserkommission den Entwurf einer Durchführungsbestimmung übermittelt, um auch auf die neue Art der Volkszählung zu reagieren. Da sei auch die Digitalisierung vorgesehen, damit die Erklärung auch mit der Bürgerkarte abrufbar sei. Man rechne damit, dass die Sechserkommission in den nächsten Tagen ernannt werde.
Am Kirchplatz in St. Kassian steht immer noch ein Denkmal zu Ehren des Faschisten Gianni Ruazzi, der Mitte der Dreißigerjahre mit den Faschisten am Eroberungsfeldzug gegen Abessinien teilnahm, stellte Sven Knoll fest. Die diesbezügliche Antwort des Bürgermeisters von Abtei lasse jedoch auf sich warten. Daher fragte Knoll die Landesregierung: Was hält die Landesregierung von der Tatsache, dass in St. Kassian immer noch ein Faschistendenkmal steht? Ist die Landesregierung auch der Meinung, dass derartige Denkmäler nicht mehr zeitgemäß sind, zumal wir jedes Jahr den Tag der Befreiung vom Faschismus “feiern”? Falls ja, wird sich die Landesregierung dafür verwenden, dass das besagte Faschistendenkmal entfernt bzw. in ein Museum verbannt wird? Was hält die Landesregierung vom Vorschlag, im Gegenzug eine Gedenktafel am Gemeindefriedhof für Merch Dapunt aus Abtei anzubringen, der hingerichtet wurde, weil er nicht für das Naziregime in den Krieg ziehen wollte?
Die Anfrage wäre in erster Linie an die Gemeinde zu richten, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Es gehe hier um den Ladiner Giovanni Ruaz – italianisiert “Ruazzi” -, der bei der faschistischen Studentenorganisation tätig war und sich für den Abessinienkrieg gemeldet habe. Das Denkmal sei das Werk eines Grödner Künstlers und stehe auf privatem Grund, wohin es mit Einverständnis des Grundeigentümers verlegt worden sei. Die Museen seien keine Verbannungsorte für solche Denkmäler. Die Gemeinde denke an eine Informationsplakette. Für ein Denkmal für Merch Dapunt schlage sie eine Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv vor. Knoll kritisierte den unterschiedlichen Umgang mit faschistischen und nationalsozialistischen Denkmälern. Solche Denkmäler gehörten in ein Museum für Zeitgeschichte, wo man sie auch angemessen erklären könne.
Wenn die Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung nicht rechtzeitig abgegeben werde – z.B. im 18. oder 19. Lebensjahr, bleibe sie 18 Monate ohne Wirkung, bemerkte Brigitte Foppa. Dadurch könne man sich z.B. nicht an Einrichtungen für psychisch Kranke richten oder bei schwerer Krankheit das Krankenhaus als Wohnsitz melden. Foppa fragte, ob das gesetzeskonform sei und wie die Landesregierung dazu stehe.
Es sei nach einigen Recherchen inzwischen geklärt, dass die einzelnen Ämter für die Anwendung des Proporzes zuständig seien, daher müsse man erst deren Antwort abwarten, die man unverzüglich nachliefern wolle, erklärte LR Thomas Widmann. Die 18 Monate Wartezeit seien nicht zu ändern, aber man könne sie interpretieren. Sie seien derzeit auch ein Hindernis bei der Aufnahme von Claudiana-Abgängern.
Das Landesgesetz Nr. 11 vom 16. Juli 2018 sieht vor, dass der Landeshauptmann zum Schutz der Berglandwirtschaft nach Einholung eines Gutachtens der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) die Entnahme von Problembären und -wölfen anordnen kann, erklärte Andreas Leiter Reber. Mitte Juli 2019, genau ein Jahr nach Verabschiedung hat der Verfassungsgerichtshof in Rom das Gesetz nach Prüfung als rechtskräftig bestätigt. Leiter Reber fragte die Landesregierung: Hat der Landeshauptmann seit der Bestätigung des Landesgesetz Nr. 11 vom 16. Juli 2018 durch den Verfassungsgerichtshof eine Entnahme von Problemwölfen angeordnet? Hat der Landeshauptmann seit der Bestätigung des Landesgesetz Nr. 11 vom 16. Juli 2018 durch den Verfassungsgerichtshof das für eine Entnahme notwendige Gutachten bei der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), angefordert? Falls nein, sind die Wolfsrisse der letzten Wochen und Monate nach Auffassung des Landeshauptmanns kein Grund, im Sinne von Landesgesetz Nr. 11 vom 16. Juli 2018 aktiv zu werden und eine rasche Entnahme voranzutreiben? Hat die Landesregierung dem Staat bereits sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt, die laut Gesetz notwendig sind, damit der Staat seiner Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann? Wenn nein, warum nicht und bis wann will die Landesregierung diese Informationen übermitteln?
Es habe noch keine Anordnung zur Entnahme gegeben, antwortete LH Arno Kompatscher, dieser müsse das genannte Gutachten vorausgehen. Es bestehe noch Klärungsbedarf zu den Unterlagen für das Gutachten. Es habe bereits ein Treffen im Ministerium gegeben, ein weiteres werde folgen. Erst nach dem Gutachten könne man die Maßnahmen definieren. Man müsse sich nicht zu hundert Prozent daran halten, müsse aber jede Abweichung begründen. Dass etwas zu tun sei, sei der Landesregierung klar. Das Land sei imstande, die nötigen Daten zu liefern, antwortete LR Schuler. Es sei auch gelungen, eine Wölfin zu besendern, um die Bewegungsdaten zu haben. Das jüngste EuGH-Urteil zu Finnland mache die Sache schwieriger, da die Auflagen für eine Entnahme sehr einschränkend seien. Er hoffe, dass man die Sache nicht überwintern lasse und im Frühjahr bereit sei, erklärte Andreas Leiter Reber.
Peter Faistnauer verwies auf das Landesraumordnungsgesetz Nr. 9 vom 18.07.2019, wo im Art. 51, Abs. 5, der Mindestinhalt des Entwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft der Gemeinde definiert wird: “g) ein Tourismusentwicklungskonzept; dieses beinhaltet in Übereinstimmung mit dem Fachplan für Tourismus gebietsbezogene Indizes für Strategien zur Entwicklung des Tourismus einschließlich der Festlegung der Höchstbettenzahl; die Landesregierung legt Richtlinien für die Ausarbeitung des Tourismusentwicklungskonzeptes fest”. Dazu richtete Faistnauer folgende Fragen an die Landesregierung: Stimmt es, dass die Gemeinden das Tourismusentwicklungskonzept erst erstellen können, wenn von der Landesverwaltung der Fachplan für Tourismus erstellt wurde? Wenn ja, wurde die Erstellung des Fachplanes für Tourismus bereits von der Landesregierung in Auftrag gegeben? Wenn ja, wer wurde mit der Erstellung des Fachplanes beauftragt, innerhalb wann muss der Fachplan vorliegen?
Man arbeite bereits am Fachplan und er werde in absehbarer Zeit vorliegen, antwortete LR Arnold Schuler. Die Gemeinden würden nur im Hinblick auf das Urbanistikgesetz auf den Plan warten müssen.
Im November 2018 hat die Europäische Kommission gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrate und den Verstoß gegen die Nitrat-Richtlinie (Richtlinie 91/676/EWG des Rates) eingeleitet, berichtete Peter Faistnauer. In Südtirol werden die Grenzwerte aktuell eingehalten, und die Entwicklung wird monitoriert. Faistnauers Fragen an die Landesregierung: Wie viele Großvieheinheiten (GVE) sind in jeder einzelnen der Gemeinden Sterzing, Ratschings, Freienfeld, Brenner, Pfitsch, St- Lorenzen, Bruneck, Sand in Taufers und Gais nach den letzten verfügbaren Daten vorhanden? Dies sowohl unter Einbeziehung wie auch unter Abzug des Alpungsbesatzes in der Provinz Bozen. Bezogen auf jede einzelne Gemeinde in Punkt 1, wie verteilt sich prozentual der unter Punkt 1 angegebene GVE-Bestand (sowohl unter Einbeziehung wie auch unter Abzug des Alpungsbesatzes) auf die in Artikel 16 des Dekret des Landeshauptmannes Nr. 6/2008 festgelegten vier Höhenlagen (unter 1250, zwischen 1250 und 1500, zwischen 1500 und 1800 und über 1800 Höhenmeter)? Bezogen auf jede einzelne Gemeinde in Punkt 1, wieviel Hektar der Kulturarten Wiese, Weide und Ackerfutterbau sind in jedem einzelnen Gemeindegebiet vorhanden und wie verteilen sie sich auf die unter Punkt 2 genannten vier Höhenmeterkategorien? Hinsichtlich der Kulturart Wiese, wieviel Hektar fallen jeweils auf die Kulturart halbschürige Wiese?
LR Arnold Schuler wies auf die Komplexität der Frage hin, die in der kurzen Zeit nicht zu beantworten sei. Daran müssten mehrere Ämter arbeiten. Er werde die schriftliche Antwort nachreichen, sobald sie verfügbar sei.
Der Winter naht, und viele Menschen leben noch auf der Straße, erklärte Riccardo Dello Sbarba. Wegen der Salvini-Dekrete mussten auch viele Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge die Aufnahmezentren verlassen. Er fragte die Landesregierung, wie viele vor einem Jahr und heute in den Zentren waren, wie viele Zentren geschlossen wurden und warum, wie viele die Zentren verlassen mussten und wie viele davon in Südtirol, speziell in Bozen und Meran geblieben sind.
LR Waltraud Deeg schickte voraus, dass das Thema Migration auf staatlicher und europäischer Ebene zu handhaben sei, das Land werde es nicht lösen. Im November 2018 habe es 29 Einrichtungen für 1.283 Personen gegeben, im November 25 Zentren mit 880 Personen. Die Ankünfte von Flüchtlingen seien rückläufig. Die rechtliche Situation der Betroffenen hänge vom Asylverfahren ab, da habe das Land keinen Einfluss. Staatsweit würden 80 Prozent der Asylanträge abgelehnt. Daten zu den einzelnen Städten habe man nicht. Einige, die anderswo Anrecht auf Unterkunft hätten, nähmen dies nicht in Anspruch und kämen hierher. Das Land könne nicht auch für diese die Verantwortung übernehmen. In Bozen lebten über hundert auf der Straße, erwiderte Dello Sbarba, das Land könnte der Gemeinde unter die Arme greifen.
Die Anlaufstelle für Südtiroler Sportvereine, die in der italienischen Liga spielen, befindet sich in Rom, stellte Sven Knoll fest. Daher passiert es immer wieder, dass Südtiroler Vereine aufgefordert werden, in italienischer Sprache zu kommunizieren. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Haben Südtiroler Sportvereine, die in der italienischen Liga spielen, das Recht, mit der Anlaufstelle in Rom in deutscher Sprache zu kommunizieren? Falls nein, wie wird die Landesregierung gegen diese Diskriminierung vorgehen? Besteht für Südtiroler Sportvereine grundsätzlich die Möglichkeit, in der österreichischen Liga, anstatt in der italienischen zu spielen? Umgekehrtes Beispiel: Seit dieser Saison spielt die Mannschaft der “Medalp Handball Tirol” nicht mehr in der österreichischen, sondern in der italienischen Liga.
Man müsse zwischen Landes- und staatsweiten Meisterschaften differenzieren, antwortete LH Arno Kompatscher. In Rom bestehe nicht die Pflicht zur Zweisprachigkeit, da werde also nicht das Statut verletzt. Die Möglichkeit, bei einer ausländischen Meisterschaft mitzuspielen, gebe es, aber es brauche die Erlaubnis des eigenen Verbandes.