Restriktive Verwendung des Begriffes verhindert

Auch Zu- und Nebenerwerbsbauern sind “aktive Landwirte”

Mittwoch, 18. April 2018 | 10:27 Uhr

Von: mk

Bozen – Bereits am Anfang der Legislaturperiode dieser Landesregierung im Jahr 2014 wurde auf europäischer und nationaler Ebene heftig über den Begriff “aktiver Landwirt” diskutiert. Die EU hatte diesen Begriff ursprünglich eingeführt, um Betriebe bei fehlender landwirtschaftlicher Mindesttätigkeit vom Erhalt von Direktzahlungen auszuschließen. “Damals forderten die nationalen Bauernverbände, vor allem die Haupterwerbsbauern als aktive Landwirte einzustufen – diese Forderung konnte jedoch abgewendet werden”, berichtet Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Nun ist diese Diskussion wieder aufgeflammt: Denn die mit einer Sammelgesetz-Verordnung von EU-Kommissar Phil Hogan umgesetzten Vereinfachungen im Regelwerk der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben in den letzten Wochen und Monaten in Rom zu neuen Debatten über den Begriff “aktiver Landwirt” geführt. Im Gegensatz zu Hogan – der damit eigentlich die Förderverfahren vereinfachen wollte – wurde in Rom wieder eine Verschärfung dieses Begriffes ins Spiel gebracht.

Südtiroler Landwirte zu 70 Prozent Nebenerwerbsbauern

Der Begriff drohte zu Ungunsten der Südtiroler Landwirtschaft abgeändert zu werden. “Die Definition”, unterstreicht Agrarlandesrat Schuler, “ist für Südtirol deshalb von großer Bedeutung, weil wir einen hohen Prozentsatz von Zu- und Nebenerwerbslandwirten haben: rund 70 Prozent der Bauern in Südtirol sind Zu- und Nebenerwerbsbauern. Und diese Zu- und Nebenerwerbsbetriebe wollte man zum wiederholten Male von den EU-Förderungen wie Betriebsprämien, Ausgleichszulagen und Hagelschutzprämien ausschließen, indem man den Status des aktiven Landwirtes restriktiver definieren wollte”.

Bei der Sitzung der Landwirtschaftskommission in Verona wurde gestern der Vorschlag von Landesrat Schuler übernommen. Damit gilt weiterhin die Grundvoraussetzung, dass Betriebe im Berggebiet lediglich den Besitz einer landwirtschaftlichen Mehrwertsteuernummer nachweisen müssen.

 

Bezirk: Bozen