Von: mk
Bozen – „Wir brauchen ein Landesklimagesetz“: Das war der Tenor der internationalen Tagung am Freitag in der Sparkasse Academy in Bozen, die Erfahrungen in der Klimaschutzgesetzgebung in drei Ländern zur Diskussion stellte. Die rege Beteiligung hat gezeigt: Das Thema ist aktuell und wichtig.
Aus den Referaten ging klar hervor, dass Südtirol sich für ein eigenes Landesklimagesetz an zahlreichen Vorbildern unter den Regionen und Bundesländern in der EU orientieren kann. Die meisten deutschen Bundesländer haben eigene Landesklimagesetze in Kraft gesetzt. Diese Gesetze haben den Klimaschutz auf regionaler und kommunaler Ebene wesentlich vorangetrieben. Auch Südtirol hat im Rahmen seiner Autonomie die Möglichkeit, den Klimaschutz auf die gesetzliche Ebene zu heben.
Über die Erfahrungen in der Klimapolitik auf Landes- und Staatsebene berichteten sechs Expertinnen und zwei Politiker aus Deutschland, Österreich und Italien. Prof.in Maike Schmidt, Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats von Baden-Württemberg, lieferte einen umfassenden Einblick in die Klimapolitik ihres Bundeslands. Das 2013 verabschiedete und 2023 novellierte Landesklimagesetz gehört zu den fortschrittlichsten Regelwerken dieser Art in ganz Europa. „Es ist extrem wichtig, dass es dieses Gesetz gibt,“ unterstrich Prof.in Schmidt, „es bildet die Basis und zeigt auf, wo die Verwaltung in Baden-Württemberg hinwill. Wir verpflichten uns zu den CO2-Minderungszielen, wir sehen große Chancen in diesem gesellschaftlichen Umbau und meinen das auch ernst.“
In Österreich sei die Kompetenzenverteilung in der Klimapolitik etwas anders gelagert, erläuterte Viktoria Ritter, Expertin für Umwelt- und Klimaschutzrecht der Allianz der österreichischen Umweltverbände. Die gesetzliche Regelung obliege primär dem Bund, während die Bundesländer Maßnahmenprogramme zum Klimaschutz entwickeln und umsetzen. Als erstes Bundesland steht Wien vor der Verabschiedung eines eigenen Klimaschutzgesetzes.
In Italien fehle leider immer noch ein gesamtstaatliches Klima-Rahmengesetz, berichtete Francesca Bellisai, Expertin für Klimapolitik der Denkfabrik ECCO (Mailand). Für die wirksame Steuerung der Klimaschutzmaßnahmen müssen beide Regierungsebenen, die staatliche und die regionale Ebene, zusammenwirken. Die Regionen hätten eine Fülle von Möglichkeiten, die Energiewende in bürgernaher Form zu fördern. Als erste Region hat nun die Lombardei angekündigt, ein eigenes Klimagesetz einführen zu wollen.
Im Juni 2023 hat schließlich eine parteiübergreifende Gruppe auch für Italien im Senat einen Entwurf für ein nationales Klimagesetz eingebracht. Die beiden Ersteinbringer, Aurora Floridia (Veneto, Gruppo Autonomie) und Luigi Spagnolli (Südtirol, Gruppo Autonomie) wollen, dass Italien im Klimaschutz möglichst rasch zur Mehrheit der EU-Länder aufschließt und die Eckpunkte der Klimapolitik auch gesetzlich festschreibt. Spagnolli und Floridia erläuterten die Bedeutung eines solchen Gesetzes auch für die Regionen und appellierten an die Mehrheit, das Thema rasch und mutig aufzugreifen.
Die Tagung wurde in Zusammenarbeit vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Heimatpflegeverband und Climate Action South Tyrol veranstaltet. Die Klimaschutzbeauftragten der Umweltverbände, Roland Plank, Theresa Kurz und Thomas Benedikter führten etwas näher aus, wie ein solches „Landesklimagesetz“ für Südtirol inhaltlich ausgestaltet werden kann. Sie präsentierten dabei auch das gemeinsame Manifest „Für ein Landesklimagesetz“. Dieses wird bereits von mehr als 40 Vereinen und Verbänden aus den Bereichen Jugend, Soziales, Gewerkschaften, Bio-Landwirtschaft, Kultur, Umweltschutz mitgetragen und wurde der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld am 21. März 2025 vorgestellt. Die zentrale Aussage des Manifests wurde auch auf der Tagung unterstrichen: Wir brauchen ein Landesklimagesetz. „Der Ball liegt nun beim Landtag und der Landesregierung. Das Klimagesetz ist die Nagelprobe darauf, ob es die Landesregierung mit dem Oberziel der Klimaneutralität bis 2040 ernst meint,“ schloss Moderator Hanspeter Staffler die Tagung.
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