Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Anträge von Alto Adige nel cuore, Freiheitlichen und Grünen behandelt.
Beschlussantrag Nr. 266/14: Erleichterter Zugang zu den öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen aus Südtirol (eingebracht vom Abg. Urzì am 10.12.2014). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. entsprechende Gesetzesmaßnahmen zu erlassen, damit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Südtirol nicht nur das wirtschaftlich günstigste Angebot den Ausschlag gibt, sondern auch die Qualität der angebotenen Ware oder Dienstleistung berücksichtigt wird; 2. das Wachstum und die Konkurrenzfähigkeit der KMU in Südtirol zu fördern, indem ihnen reale Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Aufträgen geboten werden, ohne jene Unternehmen zu diskriminieren, die nicht aus Südtirol kommen und eine hohe Qualität anbieten.
“Der Prozentsatz der Vergaben an Südtiroler Unternehmen ist bei den Bau- und Dienstleistungen viel höher als bei den Lieferleistungen”, bemerkte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). “83,7 Prozent der Bauleistungen, 68 Prozent der Dienstleistungen und nur 36,8 Prozent der Lieferleistungen werden an Südtiroler Unternehmen vergeben. Auch in Südtirol wird die Konkurrenz zwischen Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, immer härter, da es immer schwieriger wird, Aufträge an Land zu ziehen. Würde ihnen die Südtiroler Politik die realen Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Aufträgen erleichtern, wäre dies sowohl für die Südtiroler Wirtschaft als auch für die Südtiroler Behörden von Vorteil. Auf diese Weise könnte man Arbeitsplätze in Südtirol sichern, während der Mehrwert, die Gewinne und die Steuereinnahmen im Land bleiben würden. Schließlich würden auch die kurzen Entfernungen zur Nachhaltigkeit der Auftragsvergabe beitragen.”
Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) sprach sich für den Antrag aus. Gerade kleine Unternehmen täten sich schwer, an Aufträge zu kommen. Viel sei in diese Richtung bereits getan worden, etwa mit der Ausschreibung nach Gewerken.
Es sei auch ein Anliegen der Landesregierung, die KMU zu unterstützen, erklärte LH Arno Kompatscher, das sei auch das Ziel der EU und des Landesvergabegesetzes. Der Beschlussantrag sei damit als erfüllt zu erachten.
Alessandro Urzì räumte ein, dass vieles bereits getan wurde, der Antrag sei vom Dezember 2014. Er bat daher um Vertagung, um eine neue Fassung des Antrags vorzulegen.
Anschließend wurde die Debatte zum Beschlussantrag Nr. 264/14: Das Tolomei-Archiv (eingebracht vom Abg. Urzì am 10.12.2014) wieder aufgenommen (siehe letzte Pressemitteilung vom Vortag). Alessandro Urzì hat dazu eine neue Fassung vorgelegt, mit der nicht mehr die Rückgabe des Archivs gefordert wird, sondern allein der Zugang für Studierende und Forschende.
Der Antrag wurde mit 20 Ja, 1 Nein bei 6 Enthaltungen genehmigt.
Beschlussantrag Nr. 272/14: Steuerhinterziehung (eingebracht vom Abg. Urzì am 19.12.2014). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, dem Landtag einen ausführlichen Bericht über die Maßnahmen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung vorzulegen und deren Ergebnisse zu erläutern, mit dem Ziel, einen auch mit den Unternehmern, Gewerkschaften und politischen Gruppierungen möglichst abgestimmten Aktionsplan zu erstellen.
“Bozen als Schlusslicht in der Rangliste des Ministeriums wegen des Personalmangels und der spärlichen Kontrollen seitens des Finanzamtes”, stellte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) fest. “Das für die Provinz Trient vorgegebene Ziel im Jahr 2013 waren 38 Millionen Euro, eingehoben wurden 38,5 Millionen (101,5 %), während sich die Vorgabe für Südtirol auf 27 Millionen belief, jedoch nur 18,5 Millionen (68,61 %) eingehoben wurden.”
Daraus könne man nicht auf eine höhere Steuerhinterziehung schließen, sondern auf eine höhere Steuermoral, meinte LH Arno Kompatscher. Jüngste Daten würden ergeben, dass die Steuerhinterziehung in Südtirol weit unter der anderer Regionen liegt, auch des Trentino. Das werde auch damit zusammenhängen, dass die Steuerzahler das Gefühl hätten, dass ihr Geld, das in Südtirol bleibt, gut verwaltet und eingesetzt wird. Vor der Übernahme der Steueragentur könne das Land ihr keine Richtlinien für die Kontrolle vorgeben.
Man könne sich immer noch verbessern, meinte Urzì.
Der Antrag wurde mit 4 Ja und 23 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 297/15: Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei Eigentumsverlust (eingebracht von den Abg. Urzì am 21.1.2015). Die Landesregierung solle verpflichtet werden, die geltende Bestimmung durch die Einführung einer allfälligen Teilrückerstattung der bereits entrichteten Steuer bei Eigentumsverlust zu reformieren.
“Da es sich um eine im Voraus zu entrichtende Jahressteuer handelt, ist derzeit keine anteilige Rückerstattung möglich”, bemerkte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). “Somit ist die Jahressteuer auch bei Eigentumsverlust im Laufe des Berechnungszeitraums unabhängig vom Grund des Verlustes fällig und kann daher nicht zurückerstattet werden.”
Andreas Pöder (BürgerUnion) wandte ein, dass es diese anteilige Rückerstattung bereits gebe. Der Betrag könne auch beim Weiterverkauf verrechnet werden.
LH Arno Kompatscher bestätigte dies. Bei Verschrottung, Ausfuhr oder Diebstahl werde der entsprechende Betrag, in Zwölfteln des Jahresbetrags, rückerstattet. Seit 2012 seien in diesem Sinne bereits 4.800 KFZ-Steuern zurückerstattet worden. Bei Verkauf unter Privaten könne man die Steuer verrechnen.
Der Verkauf sei also nicht abgedeckt, wandte Urzì ein.
Der Antrag wurde mit 1 Ja, 18 Nein und 7 Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 304/15: Orthopädische Schuhe (eingebracht von den Abg. Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer, Stocker S., Tinkhauser am 30.1.2015) und Beschlussantrag Nr. 700/16: Für eine zweite Lieferung orthopädischer Schuhe an Betroffene mit starker Gehbehinderung (eingebracht von den Abg. Heiss, Dello Sbarba und Foppa am 28.10.2016).
“Laut derzeit geltenden Bestimmungen haben Personen mit ärztlich attestierter starker Gehbehinderung Anrecht auf ein kostenloses Paar orthopädische Schuhe im Jahr”, bemerkte Walter Blaas (Freiheitliche). “Wie sicherlich jeder nachempfinden kann, ist es äußerst unbequem und schwierig mit lediglich einem Schuhpaar pro Jahr auszukommen, zumal der Abnutzungsgrad dieser Sonderanfertigungen besonders für genannte Kategorien sehr groß ist.”
“Eine Lieferung pro Jahr reicht nicht aus angesichts der Tatsache, dass die Schuhe bei unterschiedlichen klimatischen Situationen (Sommer / Winter), bei jedem Wetter (Sonne, Regen, Schneefall) und jedem gesellschaftlichen Anlass (bei der Arbeit, in der Freizeit und auch zu Hause) getragen werden müssen”, meinte auch Hans Heiss (Grüne).
Ein Recht könne man auch erweitern, meinte Andreas Pöder (BU) und unterstützte den Antrag. Das habe man auch bei den glutenfreien Produkten getan.
Die sogenannten orthopädischen Schuhe seien eigentlich eine Gehhilfe, bemerkte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Bei Füßen mit Fehlstellungen würden sich die Schuhe früher abnützen. Wenn das einzige Paar nicht verfügbar sei, weil in Reparatur oder aus anderen Gründen, so könnten sich die Betroffenen nicht bewegen oder es bestehe die Gefahr neuer Beschwerden, die wiederum Kosten verursachen könnten.
Das Land halte sich hier an die staatlichen Vorgaben, die kürzlich leider verschlechtert worden seien, erklärte LR Martha Stocker. Nun würden die Schuhe laut Staat erst in 18 Monaten ersetzt statt in 12. Südtirol werde versuchen, bei den 12 Monaten zu bleiben, mehr sei nicht realistisch.
Das Land gebe dafür insgesamt 915.000 Euro aus, erklärte Blaas, sein Vorschlag würde Mehrkosten von 675.000 Euro bedeuten, für rund 2.400 Betroffene, soviel sollten dem Land Menschen mit Behinderung wert sein.
Es seien reale Gehhilfen für Personen, die darauf angewiesen seien, betonte Heiss. Das zweite Paar wäre für den Sanitätshaushalt ein durchaus bescheidener Betrag.
Die beiden Anträge wurden mit jeweils 14 Ja und 14 Nein abgelehnt.