Von: mk
Bozen – Obwohl das regionale Familiengeld erst ab 2018 ans Land übergeht, kann bereits ab 1. September 2017 dafür angesucht werden.
Die Landesregierung hat heute die Voraussetzungen geschaffen, damit die Gelder ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können. Das regionale Familiengeld heißt künftig Landeskindergeldund wird neben dem Landesfamiliengeld und dem staatlichen Familiengeld ausgeschüttet. Ab dem 1. Jänner 2018 geht die Zuständigkeit hierfür von der Region ans Land über. “Es war zweckmäßig, einheitliche Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur erlassen, denn damit vereinfachen wir die Auszahlung und Verwaltung der finanziellen Leistungen für Familien”, erklärt Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Mit dem Übergang des regionalen Familiengeldes würden die Kompetenzen des Landes laut Deeg gestärkt und erweitert: “Während die Provinz Trient die Gelder dazu verwenden möchte, ein Gutscheinsystem für die Finanzierung des Schülertransportes und der Mensabeiträge einzuführen, war es der Landesregierung in den Verhandlungen wichtig, die direkten Beiträge an Familien als Kindergeld für die Betreuungsleistung daheim neben dem Landesfamiliengeld beizubehalten. Die Familien schätzen nämlich die direkte finanzielle Unterstützung sehr und Schülertransporte, Mensabeiträge usw. finanzieren wir bereits.”
Ansuchen ab 1. September 2017
Wer bereits das alte regionale Familiengeld bezieht, kann ab 1. September 2017 um die Erneuerung dieser finanziellen Leistung ansuchen, auch wenn das neue Landeskindergeld erst ab 2018 ausbezahlt wird. “Die Familien sind es gewohnt, jedes Jahr in der Zeit zwischen dem 1. September und 31. Dezember um die Erneuerung des regionalen Familiengeldes anzusuchen, und daher wollen wir dies auch heuer so handhaben”, bemerkt Landesrätin Deeg. Das Landeskindergeld steht abhängig vom Einkommen Familien mit mindestens zwei minderjährigen Kindern, mit einem einzigen Kind unter sieben Jahren oder mit einem beeinträchtigten Kind auch nach dessen Volljährigkeit zu. Weiters jenen Familien, in denen volljährige Geschwister, Enkelkinder, Nichten und Neffen mit einer Beeinträchtigung mit dem Antragsteller zusammenleben oder Familien, in denen vom Gericht oder mit Verwaltungsmaßnahmen zur Betreuung überlassene, minderjährige Kinder in Vollzeit leben. Anrecht auf das Kindergeld haben auch Personen, welche die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind übernommen haben oder volljährige Personen mit einer Beeinträchtigung, die unter Vormund-, Pflege-, Sachwalterschaft bzw. unter einem anderem Rechtschutz stehen und mit dem Antragsteller zusammenleben.
2016: 35,4 Millionen Euro für 28.858 Familien
Jene Eltern, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2017 für ein neugeborenes Kind zum ersten Mal den Antrag stellen, müssen noch um das alte regionale Familiengeld ansuchen, weil die regionale Leistung noch bis Ende des Jahres 2017 in Kraft bleibt. Der Antrag kann bei allen Patronaten des Landes eingereicht werden und wird dann online an die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermittelt, welche die Gelder auszahlt. Die Bürger können mit aktivierte Bürgerkarte auch selbst online ansuchen, und zwar über einen eGov-Dienst des Landes.
Detail am Rande: 2016 haben 28.858 Familien mindestens einmal im Jahr das regionale Familiengeld bezogen. Dafür wurden im Jahr 2016 rund 35,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.