Von: luk
Bozen – Der Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben hat heute im III. Gesetzgebungsausschuss über seine Tätigkeiten berichtet.
Im Jahr 2015 wurde von Landtag und den Sozialpartnern ein fünfköpfiger Ausschuss ernannt, der die Ausgabenposten des Landeshaushaltes auf Sinn, Effizienz und Notwendigkeit überprüfen soll. Heute hat Ausschussmitglied Martin Steinmann gemeinsam mit der für Verwaltung zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg über das Fortschreiten der Arbeiten informiert.
Insgesamt 852 Leistungen und Leistungspakete werden von der Landesverwaltung für die Bürger erbracht. Darunter fallen unter anderem die Auszahlung von Beiträgen, die Errichtung von Schutzwällen oder der Bau und die Wartung des umfangreichen Straßennetzes. Erbracht werden diese Leistungen von 3.697 Vollzeitäquivalenten. Einen nicht unerheblichen Anteil an den laufenden Ausgaben haben die so genannten Transferzahlungen an Private und öffentliche Körperschaften. Der Ausschuss habe dabei das Instrument PART (Program Assessment Rating Tool) zur systematischen Bewertung herangezogen. Dabei gehe es um eine möglichst objektive Messung der Leistung von Programmen anhand ihrer Outcomes, also der Wirkung, die ein Programm erziele. Ziel sei es Ergebnisse und Effizienz der Transferleistungen an Bürger und Körperschaften systemisch zu bewerten.
„Aufgrund der umfangreichen Datenerhebung hat der Ausgabenausschuss eine große Vorarbeit geleistet. Diese ist nun die Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen, mit der wir die Landesverwaltung noch effizienter und an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet weiterentwickeln wollen“, betonte Landesrätin Waltraud Deeg heute im Landtag.
Der Vorsitzende des III. Gesetzgebungsausschusses Christian Tschurtschenthaler hob ebenfalls die gute bisherige Arbeit des Ausgabenausschusses hervor: „Eine konsequente, langfristig ausgelegte Überprüfung der Effizienz und Notwendigkeit der Ausgabenposten ist ein sinnvolles Instrument, um Einsparungspotentiale aufzuzeigen und umzusetzen. Daher ist ein Fortführen der Arbeit des Ausschusses weiterhin gerechtfertigt und notwendig“.