Von: mk
Bozen – Im Rahmen eines Rekurses vor dem Verwaltungsgericht ist es nur dem Drittplatzierte in der Ausschreibung für den steuerrechtlichen Beratungs- und Betreuungsdienst an Südtirols Schulen gelungen, nachzuweisen, dass er der deutschen Sprache mächtig ist. Laut Gericht handelt es sich dabei um eine Grundvoraussetzung, um die Aufgabe übernehmen zu können, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Nicht nur dem Rekurs wurde deshalb stattgegeben: Das Verwaltungsgericht hat sowohl den Zuschlag an die Erstplatzierte als auch die Rangliste annulliert.
Durchgeführt hatte das Vergabeverfahren zwar das italienische Schulamt, betroffen waren aber auch die deutschen und ladinischen Schulen, die im Rahmen der Schulautonomie eine Wirtschafts- und Steuerberatung benötigen.
Den Zuschlag hatte zunächst eine Bewerberin aus der Region Ligurien erhalten, der Zweitplatzierte stammte aus den Marken. Der dritte – und perfekt zweisprachige – Teilnehmer kam hingegen aus Bozen. Neben den beiden auswärtigen Teilnehmern war auch das Land als ausschreibende Behörde Rekursgegner.
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