Von: ka
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 106/22 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2022-2024 und andere Bestimmungen (vorgelegt von LH Kompatscher) – mit 4 Jastimmen (Helmuth Renzler, Gert Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori), 1 Gegenstimme (Josef Unterholzner) und 3 Enthaltungen (Paul Köllensperger, Diego Nicolini und Hanspeter Staffler) gebilligt. Der Gesetzentwurf enthält neben kleinen Änderungen am laufenden Haushalt auch die Deckung für Verbindlichkeiten außer Etat, Bestimmungen zur Beteiligung an Olympia 2026 und Beiträge für Kosten von Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt wurden.
Anschließend wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 103/21 – Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) (Abg. Kompatscher und Lanz) – nach eingehender Beratung mit 4 Jastimmen (Renzler, Lanz, Staffler und Tauber) und 4 Gegenstimmen (Köllensperger, Nicolini, Unterholzner und Vettori) genehmigt, wobei gemäß Geschäftsordnung die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend war. Köllensperger und Nicolini kündigten einen Minderheitenbericht an.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine höhere Besteuerung (2,5-3,5 %) von leerstehenden Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot vor, aber auch Ausnahmen, z.B. für Wohnungen, die von Arbeitgebern zeitweise ihren Beschäftigten überlassen werden, oder Wohnungen, die von den eigenen Kindern zeitweise genutzt werden. Eine höhere Besteuerung ist auch für ungenutzte Baugründe nach drei Jahren vorgesehen. Wie Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler berichtet, wurde nur 1 Änderungsantrag abgelehnt, während 7 (davon 2 von der Opposition) angenommen wurden. „Es war eine intensive, lange Sitzung, wobei die Mehrheit zum Großteil Geschlossenheit gezeigt hat“, berichtet Renzler, „nur bei der Endabstimmung hat der Vertreter von Forza Italia gegen den Entwurf gestimmt.“