Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 155/18 – Soziale Landwirtschaft (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Schuler) – in Augenschein genommen und mit 4 Ja (Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler, Oswald Schiefer und Otto von Dellemann) und 3 Enthaltungn (Brigitte Foppa, Sigmar Stocker und Bernhard Zimmerhofer) gutgeheißen. Brigitte Foppa kündigte einen Minderheitenbericht an.
Vor der Artikeldebatte hat der Ausschuss Marta von Wohlgemuth und Kathrin Huebser vom Landesverband der Sozialberufe, Martin Telser vom Dachverband für Soziales und Gesundheit und Moritz Schwienbacher vom Verband der Seniorenwohnheime angehört. Der Entwurf geht auf die Vorgabe des Staatsgesetzes Nr. 141/2005 zur sozialen Landwirtschaft zurück, das den Regionen Gesetzgebungsbefugnis überträgt. „Der Gesetzentwurf, den ich im Auftrag von LR Schuler, Eurac, Uni Bozen, Sozialverbänden, Bauernbund und Hauswirtschaftsschulen ausgearbeitet habe“, erklärt die stellvertretende Ausschussvorsitzende Maria Hochgruber Kuenzer, „sieht acht Tätigkeitsbereiche vor: Inklusion von Arbeitern mit Benachteiligung, Rehabilitationsprojekte, Seniorenpflege, Umwelterziehung, Kinderaufenthalte, wobei jeweils auf die einschlägigen Landesbestimmungen Bezug genommen wird.“
Es handelt sich um ein Rahmengesetz, dessen Details mit Durchführungsverordnungen festgelegt werden. Ein Beirat soll Vorschläge zu Ausbildung und Weiterentwicklung in diesem Bereich erarbeiten. Der Ausschuss hat heute festgelegt, dass im Beirat auch Freiwilligenvereine und Selbsthilfegruppen vertreten sein sollen. „Die soziale Landwirtschaft fügt sich in den Rahmen der bestehenden Sozialleistungen ein und wird sich mit den bereits hier tätigen Organisationen vernetzen müssen“, erklärt Hochgruber Kuenzer.
“Soziale Landwirtschaft” im Gesetzgebungsausschuss
Heute, am 2. Mai 2018, wurde in der II. Gesetzgebungskommission der Gesetzentwurf Nr. 155/18 “Soziale Landwirtschaft” behandelt. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, findet die Idee bzw. den Sinn und den Zweck der hinter dem Gesetz steht als sehr positiv. Jedoch warnt er aber vor einer Verbürokratisierung bei der Umsetzung, welche potentielle Anbieter abschrecken könnte.
Unter dem Thema “Soziale Landwirtschaft” sind, neben der landwirtschaftlichen Haupttätigkeit, zusätzliche Tätigkeiten im sozialen Bereich, wie die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung, vorgesehen, wofür die landwirtschaftlichen Betriebe öffentliche Fördermittel erhalten sollen. Um das Thema zu vertiefen, wurden in der Gesetzgebungskommission, nach Intervention der Opposition, auch Vertreter der Sozialberufe angehört.
“Die alternde Gesellschaft und mit ihr die steigende Anzahl an Pflegefällen birgt für die Zukunft viel soziale Sprengkraft. Es gibt z.Z. ca. 16.000 Pflegefälle in Südtirol, wobei 4.300 in Pflegeheimen und der Rest Zuhause betreut werden. 1.500 Personen befinden sich auf der Warteliste für ein Pflegeheim. Die “soziale Landwirtschaft” könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten, um diese Entwicklung im positiven Sinne zu beeinflussen.
Gerade in den ländlichen, von der Landwirtschaft geprägten Gebieten wäre es wichtig, pflegebedürftige Personen in einem von ihnen gewohntem Ambiente zu belassen, anstatt in modernen Gebäuden unterzubringen, welche keinerlei Bezug zu ihrem bisherigen Leben haben.”
Zimmerhofer stellt abschließend fest, dass es noch zahlreiche offene Fragen hinsichtlich der Akkreditierung der Betriebe, beruflicher Qualifikation, Zusammensetzung des zu schaffenden Beirates, Barrierefreiheit, ärztliche Betreuung usw. gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass durch eine Verbürokratisierung der Abläufe, eine zügige Umsetzung verhindert werden könnte. Die Süd-Tiroler Freiheit wird versuchen, bei der endgültigen Behandlung des Gesetzentwurfes im Plenum mit Änderungsanträgen entsprechend einzuwirken.