Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die letzten Artikel (66 bis 106) des Landesgesetzentwurfs Nr. 151/18 – Raum und Landschaft (vorgelegt von LR Richard Theiner) – begutachtet und den Entwurf schließlich mit 4 Ja (Maria Hochgruber Kuenzer, Christian Tschurtschenthaler, Oswald Schiefer und Josef Noggler), 2 Nein (Riccardo Dello Sbarba und Bernhard Zimmerhofer) und 1 Enthaltung (Sigmar Stocker) gutgeheißen. Dello Sbarba und Stocker haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Wie Maria Hochgruber Kuenzer, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, berichtet, wurde auch in dieser Sitzung eine Reihe von Änderungen am Entwurf vorgenommen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, anstelle der Baukostenabgabe Erschließungsarbeiten durchzuführen. Schutzhütten sollen von Baukostenabgabe und Erschließungskosten befreit werden. Für Projektvarianten werden Einschränkungen vorgesehen. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten, aber für die Erstellung der Gemeindepläne – die Voraussetzung für eine Kernbestimmung des Gesetzes sind, nämlich die Unterscheidung zwischen dem Siedlungsgebiet und den Flächen außerhalb – gibt es keine Terminvorgabe. Es enthält eine Reihe von Übergangsbestimmungen, an denen heute ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. So sollen Betriebe außerhalb der Siedlungsgebiete wohl ausgebaut, aber nicht umgewidmet werden können. Von den Bindungen für eine Wohnung soll man sich freikaufen können – durch Rückzahlung des Beitrags und Begleichung von Baukostenabgabe und Erschließungskosten. In der Übergangszeit können die Gemeinden auch angrenzende Zonen ausweisen. Als Maßnahme gegen die Spekulation wird eine Frist für die Fertigstellung des Baus vorgesehen.
Der Gesetzentwurf soll in einer Sondersitzung des Landtags vom 22. bis 25. Mai im Plenum behandelt werden.