Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 96/21 – Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, ‚Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)‘ und andere Bestimmungen“ (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) – mit vier Ja (Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori) und vier Enthaltungen (Diego Nicolini, Maria Elisabeth Rieder, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gebilligt. Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.
Wie Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler berichtet, wurden heute nur Art. 8 mit Erleichterungen für Tourismusbetriebe sowie Art. 10 (Finanzbestimmungen) und 11 (Inkrafttreten) genehmigt, die anderen Artikel wurden gestrichen und sollen dem Ausschuss als eigener Gesetzentwurf wieder zur Beratung vorgelegt werden. „Damit haben wir den Weg freigemacht für die Befreiung der Tourismusbetriebe von der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer“ erklärt Renzler, „damit können die Gemeinden noch rechtzeitig die nötigen Berechnungen vornehmen; so kann dieser von der Pandemie stark betroffene Sektor etwas entlastet werden.“
Der Ausschuss hat anschließend den Landesgesetzentwurf Nr. 62/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 ‚Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe‘ (Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) – begutachtet und den Übergang zur Artikeldebatte mit vier Ja (Nicolini, Rieder, Staffler und Unterholzner) und vier Nein (Renzler, Locher, Tauber und Vettori) abgelehnt. Der Gesetzentwurf betrifft die Kunst am Bau im Gesetz zu öffentlichen Aufträgen.