Von: mk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute Nachmittag die Arbeiten zu den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung Nr. 119 – Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes –und Nr. 118 – Änderung von Landesgesetzen im Bereich Gesundheit – abgeschlossen und sie mit den Stimmen der Mehrheit gebilligt. Wesentliche Änderungen wurden an den Entwürfen nicht vorgenommen, wie Ausschussvorsitzender Schiefer berichtet, es wurden jedoch beide vom Rat der Gemeinden vorgebrachten Auflagen berücksichtigt.
Vor allem die Behandlung des LGE 119 hatte sich in den vergangenen Tagen in die Länge gezogen, weil zahlreiche Änderungsanträge vorgebracht wurden, wofür jeweils zehn Minuten Redezeit zur Verfügung standen. Andreas Pöder, Einbringer der meisten Anträge, vertrat schließlich den Standpunkt, dass die Nachmittagssitzung – weil nicht fristgerecht einberufen – nicht rechtens war, und beteiligte sich dann nicht mehr an der Debatte. Vorsitzender Schiefer stellte hingegen fest, dass es sich nicht um eine eigene Einberufung handelte, sondern um die Fortsetzung derselben Sitzung, die ja „bis zum Ende der Arbeiten“ einberufen war und nur für die Landtagssitzung am Vormittag unterbrochen wurde.
Aufgrund der Arbeiten zu diesen Gesetzentwürfen sieht Schiefer Verbesserungsbedarf bei der Geschäftsordnung des Landtags: „Die Geschäftsordnungsreform unter Präsidentin Julia Unterberger hat vor allem auf die Arbeiten im Plenum abgezielt. Bestimmte Problemsituationen, die sich in den Ausschüssen ergeben können, werden auch von der neuen Geschäftsordnung nicht berücksichtigt.“
Grüne: Keine „große Reform“, dafür ein omnipotenter Generaldirektor
„Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform“, erklären die Grünen in einer Aussendung. Von der SVP sei sie als „große” Reform angekündigt worden. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – habe dieses Versprechen jedoch nicht halten können.
„Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene ‚Organisationseinheit für die klinische Führung‘ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum Sanitätsdirektor. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen“, lautet das Fazit der Grünen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können. Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein. Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. „So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht“, betonen die Grünen.