Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol kann künftig Fahrzeuge aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister löschen lassen, für die keine Steuern gezahlt werden.
Mit Jahresbeginn 2019 greift eine neue Bestimmung der staatlichen Straßenverkehrsordnung: Ab 1. Januar 2019 erhalten Regionen und Provinzen, die Autosteuern einheben, die Aufgabe vom Staat, jene Fahrzeuge, für die mindestens drei Jahre lang keine Autosteuer entrichtet wurde, aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) löschen zu lassen. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung heute beschlossen, ihr Kooperationsabkommen mit dem italienischen Automobilclub ACI entsprechend auszubauen. Der ACI, der sowohl das PRA verantwortet als auch sämtliche Daten über Fahrzeuge führt, wird demnach den Südtiroler Einzugsdiensten jene Fahrzeughalter übermitteln, die für ein Löschungsverfahren infrage kommen. Die Südtiroler Einzugsdienste werden dann das Löschungsverfahren starten und letztendlich das ACI beauftragen, das entsprechende Fahrzeug aus dem PRA löschen lassen.
Auch alte Autos in der Garage sind steuerpflichtig
Die Landesregierung hat mit dem heutigen Beschluss die von der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen drei Jahre auf vier erhöht, sofern es sich um Fahrzeuge handelt, die nach 1996 zugelassen wurden. Die Unterscheidung ist deshalb nötig, weil Eigentümer von mindestens 20 Jahre alten Fahrzeugen vor 2015 nur eine Verkehrssteuer schuldig waren, keine Eigentumsteuer. Für ein Fahrzeug mit Zulassung vor 1996 wird die Zulassung nur aufgehoben, wenn dessen Eigentümer nach 1999 keinerlei Steuer mehr entrichtet hat.
Das Löschungsverfahren umfasst eine erste Phase, in der Fahrzeugeigentümer über den Beginn des Löschungsverfahrens benachrichtigt werden. Falls ein Eigentümer einen triftigen Grund oder nachweislichen Fehler vorlegen kann oder die überfälligen Steuern nachzahlt, kann er das Löschungsverfahren aufheben lassen.
Die Kosten für die Bereinigung des Kraftfahrzeugregisters werden auf insgesamt 80.000 Euro geschätzt.