Von: mk
Mühlwald – Mit großer Sorge weist der AVS in einem offenen Brief an Landeshauptmann Arno Kompatscher darauf hin, dass die Gemeinde Mühlwald die Wanderwege im Gemeindegebiet neu beschildert und dabei ein Beschilderungskonzept verfolgt, das mit den landesweit einheitlichen Richtlinien in „keinster Weise kompatibel“ ist.
Man sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, nicht nur weil die AVS-Sektion Sand in Taufers Wegehalter auch im zuständigen Gemeindegebiet sei, sondern weil der AVS seit Jahrzehnten eine landesweite Steuerungsfunktion in der Wegematerie ausübe und sich im Interesse aller Bergsteiger und Wanderer verpflichtet fühle, auf diesen Umstand öffentlich hinzuweisen. Erst letztes Jahr sei mit Beschluss der Landesregierung die „Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol“ verabschiedet worden, wo die Wanderwege als wichtige Infrastruktur für Gäste wie auch für die ansässige Bevölkerung und als Rückgrat für die wirtschaftliche Entwicklung anerkannt werden.
Auf Initiative des AVS und mit Beteiligung aller Wegehalter sei bereits vor 15 Jahren mit dem Südtirol Wegeprojekt auch ein landesweit einheitliches Beschilderungssystem entwickelt worden. Wohl nicht umsonst seien „die Richtlinien zur Markierung und zur einheitlichen Beschilderung“ auch in der neuen Vereinbarung verankert worden, heißt es in dem Brief.
Über die Absicht einer neuen Beschilderung in Mühlwald sind der AVS und die Sektion Sand i.T. zwar schon seit letztem Jahr informiert, gerade deshalb sei aber in mehreren Aussprachen mit dem Bürgermeister auf die Notwendigkeit der einheitlichen Beschilderung hingewiesen worden.
„Umso mehr sind wir nun darüber verwundert, dass trotz aller Interventionen ein vollkommen neues Beschilderungskonzept umgesetzt wurde, das allein am beiliegenden Beispiel Fehlinformationen beinhaltet und, was uns als Wegehalter direkt betrifft, die Hinweisschilder des AVS einfach entfernt wurden. Abgesehen von unseren Konsequenzen, ob wir weiterhin die ehrenamtliche Funktion als Wegehalter wahrnehmen und die Entfernung unserer Hinweisschilder einfach dulden, ist nun für die Einhaltung verbindlicher Rahmenbedingungen im allgemeinen Interesse die Landesverwaltung zuständig“, erklärt der AVS.
Insbesondere weist der AVS darauf hin, dass die Wegebeschilderung nicht nur in Material und Gestaltung einheitlichen Richtlinien entsprechen sollte, denn auch die inhaltlichen Hinweise wie Nah- und Fernziel, Zeitangaben usw. liegen einem umfassenden Geografischen Informationssystem zu Grunde, dessen Berücksichtigung aus den dem AVS vorliegenden Informationen nicht zu erkennen sei.
Nicht zuletzt ist auch die Anwendung der Flurnamen ein Kritikpunkt. „Gerade weil die Wegeschilder im Mittelpunkt der Diskussionen zur Toponomastik stehen und mit dem Abkommen zwischen Alt-Landeshauptmann Durnwalder und mit den ehem. Ministern Fitto und Delrio eine einvernehmliche Regelung besteht, wird die zweinamige Angabe weitestgehend unbedeutender Flurnamen keinesfalls zu einer Beruhigung in der Materie beitragen. Unabhängig der dafür notwendigen Finanzierung vertreten wir die Meinung, dass die neue Beschilderung abgebaut und gemäß den landesweit einheitlichen Kriterien zu erneuern ist. Kaum vorstellbar, würde jede Gemeinde die Straßenbeschilderung in ihrem Gebiet nach eigenen individuellen Vorstellungen gestalten“, erklärt der AVS abschließend.