Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat die Standardkosten 2017 für die öffentlichen Liniendienste sowie für die Bahndienste des Landes, die die SAD AG durchführt, festgelegt.
Für die Bahndienste, für die das Land zuständig ist und die vom Unternehmen SAD AG durchgeführt werden, hat die Landesregierung am 27. September auf Antrag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner die Standardkostenwerte für 2017 genehmigt. – Das Unternehmen SAD Nahverkehr AG wickelt für das Land Bahndienste auf zwei unterschiedlichen Eisenbahninfrastrukturen ab, und zwar auf der Bahnstrecke der italienischen Betreibergesellschaft für das Schienennetz RFI, auf der die SAD mit Elektrozügen fährt und auf der landeseigenen, von der Südtiroler Transportstrukturen AG STA betriebenen Bahnlinie Meran-Mals, auf der die SAD mit Diesel betriebenen Zügen, mit einer eigenen Signal- und Zugkontrollanlage fährt.
Wie von der Landesregierung beschlossen, wird das Unternehmen SAD Nahverkehr AG 2017 pro Zugkilometer für die Eisenbahndienste auf der Bahnlinie Meran-Mals 7,36 Euro vom Land bekommen und für die Eisenbahndienste auf den Bahnlinien in Konzession der RFI pro Zugkilometer 6,62 Euro. „Bei der Errechnung der Standardkostenwerte wurde ein Modell verwendet, dass in mehreren Regionen Italiens angewandt wird und das die Betriebskosten anhand von industriellen Prozessen und Tätigkeiten der Bahnunternehmen vorgibt“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. „Berücksichtigt wurden auch die lokalen Gegebenheiten und der Kollektivvertrag des Personals“ betont Mussner. Eine weitere Grundlage bildete das Betriebsprogramm des Fahrplans. Getrennt vergütet werden die Investitionskosten für die Instandhaltung des Rollmaterials und die Fahrradbeförderung.
Eine Anpassung an die Inflation um 0,5 bis ein Prozent hat die Landesregierung auf Antrag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner für die Standardkosten der öffentlichen städtischen und außerstädtischen Liniendienste für 2017 vorgenommen. Um die Dienste im öffentlichen Nahverkehr zu garantieren, sieht das Land einen fixen Beitrag pro gefahrenen Kilometer vor, der den Konzessionären für städtische und außerstädtische Liniendienste ausbezahlt wird. Der Wert des Beitrags errechnet sich aufgrund der Standardkosten (Personal, Treibstoff, Inflation) pro Wagenkilometer und ergibt sich aus der Differenz zwischen Betriebskosten und Einnahmen. Im kommenden Jahr beträgt der ausbezahlte Standardkostenbeitrag laut Beschluss der Landesregierung 2,6298 Euro pro Kilometer für außerstädtischen Liniendienste (+0,5 Prozent) und 2,8897 Euro pro Kilometer für städtische Liniendienste (+1 Prozent).