Von: mk
Bozen/Glurns – Der Heimatpflegeverband Südtirol ist entrüstet darüber, dass die Landesregierung mit Beschluss Nr. 914 vom 29.08.2017 die Aufsichtsbeschwerde der Grundeigentümerin gegen die Maßnahme des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vom 04.05.2017 angenommen hat und damit die Bannzone, die die Landesregierung selbst im Jahr 2014 ausgewiesen hat, ad absurdum führe. Jetzt dürfe eine Apfelplantage mit hoher Gerüstkonstruktion die Ansicht auf die historische Stadtmauer – ein Wahrzeichen des mittelalterlichen Städtchens – stören, heißt es in einer Aussendung.
Es sei auch widersprüchlich, dass auf der einen Seite die Sanierung und Revitalisierung alter Bausubstanz in Glurns vom Land gefördert werde, andererseits die Ansicht auf dieses einmalige Gesamtensemble durch diesen Landesregierungsbeschluss beeinträchtigt werden dürfe.
Die Begründungen der Landesregierung für die Annahme des Rekurses, die sie alle direkt von der Rekursstellerin übernommen hat, seien laut den Heimatpflegern teilweise sehr fragwürdig.
Die Gutachten der eigenen Ämter – in diesem Fall des Denkmalamtes – in den Wind zu schlagen, scheine leider auch in der Ära Kompatscher Usus zu sein, heißt es weiter.
Es handle sich hier um einen Präzedenzfall, weil auch andere Besitzer von Grundstücken rund um Glurns dasselbe Recht der Verbauung in Zukunft in Anspruch nehmen dürfen.
„Der von der Landesregierung einstimmig gefasste Beschluss – selbst der zuständige Landesrat für Denkmalpflege hat sich nicht für die Berücksichtigung der Bannzone stark gemacht – weist keine Art von Kohärenz auf: Man bringt nicht den Mut und Willen auf, getroffene Maßnahmen zum Schutz unserer Kulturlandschaft auch konsequent zu verteidigen. Das ist schade und ärgerlich zugleich! Eine intakte Stadtbefestigung wie jene in Glurns ist im Umkreis von vielen Hunderten Kilometern nicht zu finden und die Landesregierung müsste alles tun, um dieses hohe Kulturgut zu schützen“, erklären die Obfrau des Heimatpflegeverbandes, Claudia Plaikner sowie der Bezirksobmann des Vinschgau, Franz Fliri.