Von: mk
Bozen – Dauerhaft öffnen und gleichzeitig die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Raum – besonders in geschlossenen Räumen – minimieren: Das hat sich die Landesregierung vorgenommen. So sind ab Montag, 26. April, Lockerungen der Coronavirus-Regeln in den Bereichen Gastgewerbe, Jugend und Kultur sowie Sport und Bewegungsfreiheit vorgesehen.
Ein wesentlicher Baustein für die Öffnung ist der “CoronaPass” mit den drei G-Säulen “Getestet, Geimpft, Genesen”, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Vorstellung erklärte: “Für uns ist es ein wesentliches Pilotprojekt. Viele der zusätzlichen Freiheiten können wir nur ermöglichen, wenn wir gleichzeitig eine neue Ausbreitung des Coronavirus weitgehend unterbinden.”
Das Konzept Corona-Pass-Südtirol sei eine “Brückenlösung” auf dem Weg zu einer breiten Immunisierung durch Impfung, pflichtete Gesundheitslandesrat Thomas Widmann bei: “Das massive Testen ist dabei der Erfolgsschlüssel: Denn es bricht die Infektionsketten.” Die Landesregierung sei sich bewusst, dass das Risiko der Ansteckung damit nicht restlos behoben sei. Diese Gefahr sieht auch der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs Florian Zerzer: “Öffnungen sind kein Freibrief und die bekannten AHA-Regeln weiter einzuhalten. Sonst steigen die Zahlen erneut und es muss wieder Einschränkungen geben.”
Landesrat Widmann ist zuversichtlich, mit dem breiten Testen ein Instrument für die bestmögliche Kontrolle über das Coronavirus in der Hand zu haben: “Damit es funktioniert, müssen möglichst viele daran teilnehmen. Daher bieten wir die Selbsttests kostenlos an.” Ebenso wichtig sei laut Bevölkerungsschutz- und Tourismuslandesrat Arnold Schuler, dass dieses Angebot “überall im Land zugänglich ist: In den letzten Tagen haben wir zusammen mit Gemeinden und vielen haupt- und ehrenamtlichen Kräften immer mehr Teststationen aufgebaut.”
Ab Montag werden 80 Stationen in 69 Gemeinden im Einsatz sein. Bisher wurden 400.000 Testkits für den Nasenflügeltest eingesetzt. Eine stets aktualisierte Übersicht über Stationen, Anmeldemöglichkeiten und Öffnungszeiten bietet das eigene Portal (www.provinz.bz.it/coronatest) auf der Internetseite des Landes Südtirol oder der Blick auf die Internetseiten der Gemeinden. Das Konzept biete auch der Tourismusbranche neue Perspektiven: “Gäste sollen künftig mit Test oder Impfung ins Land kommen und hier die Angebote nach den gleichen Regeln wie Einheimische nutzen.” Schuler rief die Betriebe aller Wirtschaftsbereiche dazu auf, “diese vom Land Südtirol geschaffene Chance zu ergreifen und sich aktiv am Konzept zu beteiligen”.
So funktioniert der Corona-Pass-Südtirol
Das Prinzip des Corona-Pass-Südtirol ist einfach, erklärte Eurac-Direktor Stephan Ortner: “Er erhöht die Sicherheit für eine Reihe von Aktivitäten, die sonst ein zu hohes Risiko bilden würden. Damit wird er der Schlüssel für den Zugang zu all jenen Aktivitäten, in denen sich laut Verordnung Nr. 20 des Landeshauptmanns Personen aus unterschiedlichen Haushalten über einen längeren Zeitraum gemeinsam aufhalten dürfen.” Für diese Bereiche müssen Personen also ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder natürliche Immunisierung – sprich Genesung – nachweisen können.
Wie der stellvertretende medizinische Einsatzleiter des Covid-19-Teams Patrick Franzoni erklärte, ist der volle Impfschutz 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus erreicht. Der Impfzyklus ist bei den Impfstoffen der jeweiligen Hersteller bekanntlich unterschiedlich lang. Als genesen gilt, wer nach einer nachgewiesenen Infektion in den letzten sechs Monaten ab erstem positivem Test wieder genesen ist und die entsprechende Bescheinigung des Sanitätsbetriebs vorweisen kann.
Den Nachweis kann man beim Betreten einer so genannten Corona-Pass-Area in digitaler oder Papierform vorlegen. Derzeit gibt es den digitalen Nachweis nur für Antigen- und Nasenflügeltests. Die Getesteten erhalten ihn in Form eines QR-Kodes auf dem Testbefund, den ihnen der Sanitätsbetrieb nach dem Test via Mail zuschickt. Verfügt man über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, erscheint beim Scannen des QR-Codes mit einer Handykamera der Name der getesteten Person und ein grüner Haken. Dieser bestätigt die Gültigkeit des Nachweises. “Dies ist die einzige Information, die der Betreiber der Corona-Pass-Area erhält”, erklärte Eurac-Direktor Ortner.
Negative PCR-Testergebnisse (weil Laborbefunde) sowie Impf- und Genesungsnachweise gibt es bis 5. Mai lediglich in Papierform: Die entsprechende Bescheinigung ist für den Zutritt zu einer Corona-Pass-Area also in ausgedruckter Form mitzuführen. PCR-Befunde können vom eigenen sanitären elektronischen Dossier auf der Internetseite des Sanitätsbetriebes (Online-Befunde) heruntergeladen oder per E-Mail an die Adressen labmic@sabes.it oder sekretariatcovid@sabes.it angefordert werden. Genesungsnachweise sind über die Mailadresse coronapass@sabes.it erhältlich. Der Impfnachweis kann auf der Internetseite www. coronaschutzimpfung.it unter “Info Impfbestätigung” beantragt werden, aber auch per Mail mit Kopie des Personalausweises direkt beim gebietsmäßig zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit (Gesundheitsbezirk Bozen: impfungen.bz@sabes.it, Gesundheitsbezirk Meran: impfungen.me@sabes.it, Gesundheitsbezirk Brixen: impfungen.bx@sabes.it, Gesundheitsbezirk Bruneck: sisp.bk@sabes.it).
Ab 5. Mai wird auch in all diesen Fällen ein digitaler Nachweis mit QR-Code zur Verfügung stehen. Parallel bleiben auch die ausgedruckten Nachweise weiterhin gültig. An der technischen Umsetzung arbeite der Südtiroler Sanitätsbetrieb gemeinsam mit der Südtiroler Informatik AG (SIAG) laut Florian Zerzer auf Hochdruck: “Diese endgütige Lösung wird dann alle für den Green Pass der EU nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen.” Laut Landeshauptmann Kompatscher ziehe Südtirol somit eine Regelung vor, die auf europäischer Ebene ohnehin kommt: “Wenn Italien und die anderen Mitgliedsstaaten die Richtlinien der EU für den Green-Pass umsetzen, sind wir mit unserem Instrument schon bereit.”
Informationen: www.provinz.bz. it/coronapass