"Landschaftsleitbild Südtirol"

Bautätigkeit in Natur- und Agrargebieten vorübergehend geregelt

Dienstag, 08. November 2022 | 15:46 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Landesregierung hat das Verfahren für die Ergänzung des “Landschaftsleitbilds Südtirol” eingeleitet. Damit wird die Bautätigkeit in Natur- und Agrargebieten vorübergehend geregelt.
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Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das Verfahren für die Ergänzung des landesweit geltenden Fachplans  “Landschaftsleitbild Südtirol” eingeleitet. Inhaltlich geht es um Übergangsbestimmungen zur Regelung verschiedener Bautätigkeiten in Natur- und Agrargebieten.

Hintergrund dafür ist, dass die Gemeinden derzeit landesweit dabei sind, ihre Landschaftspläne an das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz “Raum und Landschaft” anzupassen. Dazu hatte die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung einen Leitfaden für die Gemeinden ausgearbeitet, den die Landesregierung im April 2022 gutgeheißen hat. Darin sind neben zahlreichen anderen Anpassungen der Schutzbestimmungen und Nutzungsvorschriften auch Vorschläge für die Regelung der Bautätigkeit in Natur- und Agrargebieten vorgesehen.

“Die landesweite Anpassung der einzelnen Landschaftspläne Südtirols nimmt jedoch eine beachtliche Zeitspanne in Anspruch”, berichtete heute die für Raumentwicklung und Landschaft zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung. “Bis dahin können ohne entsprechende Regelungen in der Landschaftsplanung eine Reihe von Bautätigkeiten in den Natur- und Agrarflächen nicht durchgeführt werden.”

Aus diesem Grund wurden Übergangsbestimmungen zur Regelung verschiedener Bautätigkeiten in Natur- und Agrargebieten ausgearbeitet. Der heutige Beschluss der Landesregierung wird für 30 Tage im Südtiroler Bürgernetz und in den Sitzen der Gemeinden veröffentlicht. Während dieses Zeitraums können alle ihre Anmerkungen vorbringen. Danach muss die Landesregierung die heute eingeleitete Ergänzung des Landschaftsleitbildes noch endgültig genehmigen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region tritt diese dann in Kraft.

Bezirk: Bozen