Von: mk
Bozen – Nachdem in der Vorwoche die Voraussetzungen und Modalitäten für die Soziale Landwirtschaft geregelt wurden, hat sich die Landesregierung heute mit den Richtlinien für die Dienste “Gemeinsam Alltag Leben” und “Essen in der Nachbarschaft” befasst. Soziallandesrätin Waltraud Deeg, auf deren Vorschlag der entsprechende Beschluss heute gefasst wurde, begrüßt die Initiativen: “Das Sozialwesen ist so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Die Ausweitung der Begleitangebote auf das bäuerliche Umfeld trägt einerseits der steigenden Nachfrage Rechnung. Andererseits kehren damit vor allem viele ältere Menschen in jenes Umfeld zurück, in dem sie ihre Kindheit und Jugend verlebt haben.”
Auch für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen könne sich das familiäre oder bäuerliche Umfeld positiv auf Gesundheit und Seele auswirken. “Es geht hier darum, Synergien zu nutzen und das Angebot an Begleitung und Betreuung auszubauen. Damit wollen wir ein niederschwelliges, aber hoch qualitatives Angebot schaffen und aktiv gegen soziale Vereinsamung vorgehen”, betont Deeg. Die beiden Dienste und entsprechenden Richtlinien wurden von den Abteilungen Landwirtschaft und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund und den Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung erarbeitet. Die Dienste werden von den Sozial- und Gesundheitsdiensten anerkannt und finanziell gefördert.
Gemeinsam Alltag Leben: Begleitung und Verköstigung in Gemeinschaft
Bereits seit 2007 besteht in Südtirol die Möglichkeit, eine Tagesmutter aus dem bäuerlichen Umfeld mit der Kleinkindbetreuung zu beauftragen. Das Betreuungs- und Begleitangebot wird nun ausgedehnt. Mit dem Dienst “Gemeinsam Alltag Leben” wird eine flexible Form der teilstationären oder stationären Betreuung und Begleitung eingeführt. Er kann von Senioren über 65 Jahren und von volljährigen Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen in Anspruch genommen werden, die eine Unterstützung in der Bewältigung des Alltags benötigen. Eine Alltagsgestalterin beziehungsw eise ein Alltagsgestalter bietet dabei in der eigenen Wohnung Begleitung und Verköstigung an und lässt den Nutzer des Dienstes somit auch am Familienalltag teilhaben. Dieser Dienst kann auf einem Bauernhof, aber auch außerhalb des Bereichs der sozialen Landwirtschaft angeboten werden. Wer diesen Dienst Dienst anbieten will, muss unter anderem einen 120-stündigen Lehrgang erfolgreich absolvieren, braucht eine bestimmte Wohnungsgröße mit passenden Räumlichkeiten und muss Mitglied einer Sozialgenossenschaft ohne Gewinnabsicht sein. Erfahrungen wurden dabei bereits seit 2014 im Pilotprojekt “Senioren bei Gastfamilien”, organisiert von der Sozialgenossenschaft “Mit Bäuerinnen lernen – wachsen – leben”, gesammelt.
Essen in der Nachbarschaft: Essen am Bauernhof oder per Zustellung zu Hause
Als neuer Dienst, ebenso für die Zielgruppe Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen, wird das “Essen in der Nachbarschaft” etabliert. Dabei handelt es sich um eine Form des bereits bestehenden Dienstes des Essens auf Rädern. Der Dienst wird am eigenen Bauernhof bzw. Hofschank erbracht oder den Nutzerinnen und Nutzern nach Hause geliefert. Zu den Zielen des Dienstes zählt es, die Eigenständigkeit der Nutzer so lange wie möglich zu fördern. Außerdem versteht sich der Dienst als Maßnahme gegen soziale Vereinsamung, indem das gemeinsame Essen als Beziehungsarbeit verstanden wird. Vorgesehen ist zudem, dass regionale, saisonale und eigene Produkte für die Zubereitung der Speisen verwendet werden und auf die besonderen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer Rücksicht genommen wird. “Beide Dienste zielen darauf ab, Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen und zu begleiten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eines Dorfes oder einer Stadt ermöglicht wird”, ist Landesrätin Waltraud Deeg überzeugt.