Von: mk
Bozen/Trient – Die Regionalregierung hat heute die Beiträge für die Vorsorgeleistungen für landwirtschaftliche Betriebe mit Erschwernispunkten festgelegt.
Die Regionalregierung hat heute auf Vorschlag von Regionalrätin Violetta Plotegher die Beiträge für die Vorsorgeleistungen für landwirtschaftliche Betriebe mit Erschwernispunkten bzw. in höher gelegenen Gebieten festgelegt.
Für Südtirol, wo im vergangenen Jahr diesbezüglich 4100 Anträge eingingen, wurden die Kriterien mit einem Beschluss im Jänner 2017 bestätigt. Die Region sieht einen Beitrag von 60 Prozent für jene landwirtschaftlichen Betriebe vor, die 76 bis 110 Erschwernispunkte aufweisen, und einen Beitrag von 70 Prozent für jene darüber. Dieser Bestimmung innerhalb des Regionalen Stabilitätsgesetzes hat der Regionalrat bereits in einer früheren Sitzung zugestimmt.
In der Provinz Trient befinden sich 660 landwirtschaftliche Betriebe zwischen 900 und 1200 Metern Meereshöhe und erhalten demnach Beiträge von 60 Prozent, bei den noch höher gelegenen sind es 70 Prozent. Dank dieses Beschlusses, unterstreicht Regionalrätin Plotegher, erhalten nun auch die höher gelegenen und damit benachteiligten landwirtschaftlichen Betriebe im Trentino Beiträge für die Vorsorgeleistungen; dies unterstreiche die Wertschätzung der Landwirte, die sich für die Landwirtschaft im Berggebiet einsetzen.
Insgesamt fließen rund elf Millionen Euro an Geldern der Region in die Beiträge für die Vorsorgeleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in Südtirol und im Trentino.