Von: mk
Bozen – Eine Neuordnung der Berufsbilder sowie eine genaue Regelung der Arbeitszeiten und der Karriere sieht der neue Kollektivvertrag für die Berufsfeuerwehr vor.
Die Landesregierung hat heute die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages für das Personal der Berufsfeuerwehr erteilt. “Damit werden wichtige personalrechtliche Aspekte im Einvernehmen mit den Gewerkschaften im Detail geregelt”, betont Personallandesrätin Waltraud Deeg. Schließlich sei die Berufsfeuerwehr eine zentrale Säule des Zivilschutzes.
So sieht der neue Vertrag eine Neuordnung der Berufsbilder, Ränge und Funktionsebenen vor. Außerdem werden die bisherigen 5 Berufsbilder auf 4 reduziert. Auch wird mit diesem Vertrag die unterschiedliche Einstufung innerhalb des Berufsbildes “Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau” und “Brandmeister/Brandmeisterin”, die in Vergangenheit zu Unstimmigkeiten geführt hat, beseitigt. “Mit der Neuordnung der Berufsbilder wird die Voraussetzung geschaffen, eine längst fällige und notwendige Anpassung des Personalstandes an die verschiedenen Aufgaben und Funktionen zu gewährleisten; in erster Linie geht es dabei um die Figur der Brandmeister, deren latente Unterbesetzung nun mit dem Aufstieg des Personals über die vertikale Mobilität und mit neuen Wettbewerben überwunden werden kann”, erklärt Landesrätin Deeg.
Das neue Bereichsabkommen sieht auch eine Neugestaltung der Arbeitszeit und der Stundenplanmodelle vor. “Um den notwendigen Dienst rund um die Uhr zu gewährleisten, braucht es insgesamt fünf Stundenplanmodelle, die im Vertrag in jeweils einzelnen Artikeln genau definiert werden”, unterstreicht der für das Feuerwehrwesen zuständige Landesrat Arnold Schuler. Vorgesehen sind ein 24-Stunden-Turnusdienst, ein Tagdienst, ein Dienstplan bei Kursen und Schulungen, ein Dienstplan bei Katastropheneinsätzen und ein Dienstplan am Flughafen. Vereinfacht wird mit dem neuen Vertrag das Prozedere für den Aufstieg innerhalb der Ränge. In Zukunft soll dieser Aufstieg anhand eines eigenen internen Auswahlverfahrens möglich sein. Die Modalitäten dafür werden von Fall zu Fall mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Der Kollektivvertrag für das Personal der Berufsfeuerwehr muss nun noch von der öffentlichen Delegation unterzeichnet werden und tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.