Von: mk
Bozen – Die Neuregelung basiert auf einen Antrag zur Abänderung eines Artikels im staatlichen Haushaltsgesetz vom Dezember 2016, der bis jetzt die Einzahlung der Sozialbeiträge laut dem Kollektivvertrag für Hausangestellte vorsah. Die Änderung tritt heute in Kraft.
“Das Berufsbild Tagesmutter ist nun aufgewertet und die Tagesmütter sind durch den Wechsel des Kollektivvertrages sozialrechtlich den anderen Arbeitnehmerinnen gleichgestellt”, erklärt Familienlandesrätin Waltraud Deeg. “Neben den Kindertagesstätten und Kinderhorten stellen die Tagesmütter ein unverzichtbares Angebot in der Kleinkinderbetreuung und somit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar”, so Deeg weiter.
Seit 1. Jänner 2017 zahlen Land und Gemeinden für jede Betreuungsstunde einen Beitrag von 8,70 Euro an die Trägergenossenschaften. Damit decken die Anbieter die Kosten ab, wie aus den Beitragsansuchen an die Landesfamilienagentur hervorgeht.
Insgesamt wurden die Beiträge zwischen 2013 und 2016 von 1,9 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Grund hierfür waren die steigende Nachfrage der Eltern und der damit einhergehende Anstieg der Betreuungsstunden, aber auch die Einführung des einheitlichen Tarifmodells für alle Kleinkindbetreuungsangebote im Jahr 2014. “Seither ist eine Betreuungsstunde für die Familien viel günstiger, weil die Gehälter der Tagesmütter und -väter vom Land mitfinanziert werden”, betont Deeg. Die Tarife sind nach Einkommen gestaffelt und bewegen sich zwischen 0,90 und 3,65 Euro pro Stunde. Vor 2014 haben Familien zum Teil noch mehr als 6,50 Euro für eine Stunde bezahlt.
Derzeit gibt es in Südtirol 243 Tagesmütter, welche in fünf Sozialgenossenschaften (Sozialgenossenschaft Tagesmütter, Mit Bäuerinnen lernen-wachsen-leben, Primi passi-Tagesmutter, Casabimbo Tagesmutter und Coccinella) organisiert sind. 1723 Kinder wurden 2016 von einer Tagesmutter betreut.