Von: mk
Bozen – Die Forderung der Grünen, wonach die Bettenobergrenze im Tourismus in Südtirol respektiert werden muss, scheint mittlerweile salonfähig geworden zu sein. Auch andere politische Kräfte – SVP miteinbegriffen – scheinen sich darüber einig zu sein. Die Grüne Fraktion wird die Landesregierung im Rahmen der aktuellen Fragestunde in der kommenden Sitzungswoche mit dem Thema konfrontieren: Wird die Regierung die Bettenobergrenze, wie sie im derzeit noch gültigen Raumordnungsgesetz vorgesehen ist, respektieren? Und wird das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ wie vorgesehen am 1.01.2020 in Kraft treten?
Laut derzeitiger Gesetzeslage sei eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vorgesehen.
Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht. Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen.
Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten “fehlten” also im Frühsommer diesen Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze.
Konkret wollen die Grünen in ihrer Anfrage an die Landesregierung wissen, was der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande ist. Zudem fragen die Grünen, ob sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten wird
Wie sich die Landesregierung zu den rund 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern wird, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften, wollen die Grünen ebenfalls wissen.
Und schließlich geht es noch um die Frage, wann das neue Gesetz “Raum und Landschaft” in Kraft treten wird.