Von: Ivd
Bozen – Die Wohnreform 2025 ist ein Kernpunkt der Regierungsvereinbarung. Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt, hat die Landesregierung dieses wichtige Maßnahmenpaket heute beschlossen. Somit kann der Gesetzentwurf zur Prüfung an die zuständigen Gesetzgebungsausschüsse weitergeleitet werden.
“Die Wohnreform 2025 ist die Basis, damit es nun Schritt für Schritt in die richtige Richtung geht”, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Der Gesetzentwurf wurde bereits vergangenen Montag ausführlich vorgestellt (das Landespresseamt hat dazu mehrere Pressemitteilungen verschickt), nun hat die Landesregierung formell den Beschluss genehmigt. Leistbarer Wohnraum, so führte Kompatscher aus, sei derzeit in allen erfolgreichen Regionen ein großes Thema. “Neue gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine neue Herangehensweise. Ich denke hier zum Beispiel an die touristische Nutzung, die den Ansässigen Wohnraum entzogen hat”, sagte Kompatscher.
Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair zeigte sich zufrieden damit, dass die Wohnreform 2025 innerhalb der Landesregierung breite Zustimmung gefunden hat. “Wir möchten mit den Maßnahmen Wohnraum aktivieren, sichern und mittelfristig auch bezahlbar machen”, betonte Mair. Im Wesentlichen umfasse das Reformpaket drei Kernpunkte: Bürger und gemeinnützige Wohnbauträger gezielt zu fördern und zu unterstützen, Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen und Wohnraum für Ansässige auszubauen.
Der Rat der Gemeinden hat die Wohnreform grundsätzlich positiv begutachtet, aber auch einige Änderungsvorschläge eingebracht, die die Landesregierung teilweise angenommen hat. Sie werden nun in den Gesetzentwurf eingearbeitet, damit dieser an die Gesetzgebungsausschüsse weitergeleitet werden kann.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der Wohnreform zählen die Verlängerung der Sozialbindung auf 20 Jahre, verstärkte Kontrollen und höhere Strafen bei Zweckentfremdung von Wohnraum, die Stärkung gemeinnütziger Wohnbauträger sowie zinsbegünstigte Darlehen und die Konventionierung der Neukubatur. Auch Erleichterungen bei den Unterkünften für Mitarbeitende sind vorgesehen. Klare Regeln gibt es im Gesetzentwurf für geschlossene Höfe, Streuhotels und die Kurzzeitvermietung. Das Bausparen soll ausgebaut werden, das Wohnbauinstitut WOBI erhält ein Vorkaufsrecht bei Wohnungen mit Preisbindung. Geplant ist weiters eine Vereinfachung der Wohnbauförderung und die Einführung zusätzlicher Aufschläge.
Alle Informationen zur Wohnreform 2025 sind auf der Homepage nachzulesen.
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