Von: mk
Bozen – Alle Bürger sind von einem gut funktionierenden Gesundheitsdienst betroffen, von der Geburt, Vorsorge, Betreuung, Eingriffe, Pflege bis hin zum Tod. Außerdem sind in der Sanität in Südtirol weit über 9.000 Personen beschäftigt. Die Sanität verschlingt jährlich ein Drittel des Landeshaushaltes und ist schon aus diesem Grund von großer Bedeutung. Dies betont der freiheitliche Landtagsabgeordnete und Parteiobmann Walter Blaas in einer Aussendung.
Folgende Mängel und Schwächen weise der Gesetzesentwurf zur Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes laut Blaas auf:
„- Die starke Rolle des Generaldirektors hat großen Einfluss auf die Personalentscheidungen und die Betriebsordnung.
– Die Rolle der Interessensverbände (Gewerkschaften etc.) wurde stark eingegrenzt.
– Man spricht zukünftig beim Erlass der Betriebsordnung des Generaldirektors nur mehr von einer Anhörung. Mitsprache ist künftig nicht mehr möglich!
– Selbiges gilt auch beim Erlass des Reglements zur Bewertung des Personals, was eventueller Ungleichbehandlung und Willkür Möglichkeiten eröffnet. Da von einer solchen Bewertung auch das Prämiensystem abhängt, sind Konflikte vorprogrammiert.
– Auch die Festlegung des betrieblichen Personalbestandes und die Unterzeichnung der Zusatzkollektivverträge auf Betriebsebene liegen in der alleinigen Hand des Generaldirektors.
– Andererseits kann der Generaldirektor doch beachtliche Zuständigkeiten an einzelne Mitglieder der Betriebsdirektion sowie an Führungskräfte des Sanitätsbetriebes delegieren.
– Als Organe des Sanitätsbetriebes werden lediglich der Generaldirektor und das Rechnungsprüferkollegium genannt, während die Betriebsdirektion darin nicht aufscheint.
– Unterschiedlich behandelt werden gewisse Führungsstrukturen bei negativer Bewertung. Einerseits Kann-Bestimmungen und andererseits unmittelbarer Widerruf des Auftrages. Dieser Absatz gleicht eher einer Tatsachentscheidung eines Schiedsrichters beim Fußball als einer klaren Regelung zur Materie.
– Bedenklich ist auch die wirtschaftliche Behandlung der verschiedenen Führungskräfte im Sanitätsbetrieb. Im Konkreten ist es möglich, dass ein Sanitätsdirektor 90 Prozent der Grundentlohnung des Generaldirektors erhält und um weitere 15 Prozent erhöht werden kann. Somit wären untergeordneten Positionen plötzlich mit maximal 103,5 Prozent höher gestellt im Vergleich zum Generaldirektor.
– Künftig soll es nur mehr ein Landeskrankenhaus geben mit drei Bezirkskrankenhäusern und deren ‘weiteren Standorten’.“