Von: mk
Bozen – Ein Kontrolleur eines Südtiroler Nahverkehrsbetriebes hat in einem Zeitungsinterview unter anderem erklärt, dass nach einer mündlichen Anweisung des zuständigen Assessorats Touristen ohne Ticket nicht bestraft werden sollten, da dies ein schlechtes Bild auf den Südtiroler Tourismus werfen könnte. Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas will die Hintergründe zu dieser „rechtswidrigen Anweisung“ erschließen und die Verantwortlichen namhaft machen.
„Sollte sich die Anweisung, wonach Touristen im öffentlichen Nahverkehr bei Verstößen nicht bestraft werden sollen, bewahrheiten, läge ein eklatanter Rechtsbruch vor“, hält der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas in einer Aussendung einleitend fest. „Demnach würden Touristen gegenüber Einheimischen, Pendlern und Personen, die schlichtweg auf die öffentlichen Nahverkehrsmittel angewiesen sind, eine Vorzugsschiene erhalten, die vollkommen unangebracht ist. Es kann nicht angehen, dass die zahlenden Fahrgäste einer derartigen Willkür ausgesetzt wären“, betont Blaas.
„Den Kontrolleuren, welche bereits aufgrund der aggressiven Schwarzfahrer einem steten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sind, dürfen keine derartige Anweisungen gegeben werden, zumal dies die bereits herrschende Willkür im Bereich der Schwarzfahrten weiter verstärken würde“, gibt der freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken.
„Eine Landtagsanfrage soll die Hintergründe zu dieser unglaublichen Anweisung klären“, so der Landtagsabgeordnete Walter Blaas.
„Alle Passagiere, welche die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sind gleich zu behandeln. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden und „heilige Kühe“ haben bei einer öffentlichen Dienstleistung keinen Platz. Die Sicherheit der Kontrolleure ist genauso zu garantieren wie das staatliche Gewaltmonopol zur Durchsetzung des Rechts bei Verstößen. Es herrscht dringender Handlungsbedarf im öffentlichen Nahverkehr“, unterstreicht Walter Blaas und verweist auf den freiheitlichen Beschlussantrag des Erstunterzeichners Roland Tinkhauser zur Gewährleistung der Sicherheit in den Zügen mittels eines Schleusensystems.