Von: mk
Bozen – Die Mai-Sitzungsfolge des Landtages ist am Dienstagnachmittag mit der Aktuellen Fragestunde eröffnet worden. Themen waren unter anderem die Bobbahn in Cortina, die Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle in Leifers, Hundekot, der Busdienst für Schüler mit Beeinträchtigung, die Errichtung eines Triagetelefons und das Madrider Abkommen.
Mit „Blutspender“ war eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit betitelt: Ein Bürger habe die Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass Selbstständige gegenüber Angestellten benachteiligt würden, wenn sie Blut spenden. Während Angestellte Anreize wie eine Freistellung von der Arbeit erhielten, gingen Selbstständige völlig leer aus. Dazu wurden folgende Fragen gestellt: Welche Möglichkeiten gibt es, Selbstständigen gleichwertige Anreize für eine Blutspende zukommen zu lassen? Wäre für die Landesregierung ein Modell denkbar, bei welchem für eine bestimmte Anzahl an Blutspenden Steuervergünstigungen vorgesehen werden? Die zuständige Landesrätin führte u.a. aus, dass der Sonderurlaub für Blutspender in den entsprechenden Tarifverträgen festgelegt sei – Tarifverträge gebe es ausschließlich für Arbeitnehmer. Blutspenden seien ein freiwilliger Akt und dürften in keiner Art und Weise bezahlt werden, das sei in Italien verboten. Eine Blutspende garantiere auch einen regelmäßigen Gesundheitscheck.
Mit dem „Netzwerk RE.A.DY und dem Verein Centaurus“ befasste sich eine Anfrage von PD – Demokratischer Partei: Der Nachfolger der in den Landtag gewählten Fratelli-d’-Italia-Vertreterin im Bozner Gemeinderat habe zwei Anfragen eingereicht, die sich auf die der Vereinigung Centaurus gewährten Beiträge bezogen hätten – inklusive einer ausführlichen Präambel über die berufliche Tätigkeit des Vereinsvorsitzenden und einer ganzen Reihe von Forderungen, die auf eine gewisse Wut gegenüber einer Organisation schließen ließen, die sich für die Rechte der LGBTQI+-Community einsetzt. Auf seinem Facebook-Profil habe sich der Gemeinderat auch gegen die Mitgliedschaft des Landes im Netzwerk RE.A.DY ausgesprochen. Aufgrund der Fratelli-d’Italia-SVP-Koalition in der Landesregierung wolle man dazu, so der PD, folgende Fragen stellen: Wie steht die Landesregierung zur Mitgliedschaft des Landes im Antidiskriminierungsnetzwerk RE.A.DY? Ist die Mitgliedschaft für die Dauer dieser Legislaturperiode bestätigt? Ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Verein Centaurus Beiträge des Landes erhält, und in Anbetracht des neuen Regierungsbündnisses mit Fratelli d’Italia, die Zuweisung der Landesbeiträge an Centaurus gefährdet? Die zuständigen Mitglieder der Landesregierung erklärte u.a., mit dem offiziellen Beitrittsakts habe sich die Landesverwaltung verpflichtet, regelmäßig Aktionen durchzuführen. Die Mitgliedschaft erlösche nicht und bleibe gültig, bis eine öffentliche Verwaltung sich zum Austritt entscheide. Wenn alle Voraussetzungen für öffentliche Förderungen gegeben seien, dann stehe diesen nichts entgegen.
„Der Südtiroler Energiedienstleister Alperia plant die Emission von Anleihen für nachhaltige Investitionen. Die sogenannten ‚Green Bonds‘ sind ausgegebene Anleihen, um Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Laut Alperia sollen auch mit den Erlösen in Klimaschutzprojekte investiert werden, mit besonderem Augenmerk auf Prinzipien ökologischer und sozialer Verantwortung und der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe“, schickten die Grünen in ihrer Anfrage mit dem Titel „Green Bonds von Alperia“ voraus und richteten folgende Fragen an die Landesregierung: Sollen nur die Erlöse der grünen Anleihen von Alperia in Klima und Umweltschutzprojekte investiert werden, oder sollen auch die Anleihen selbst bestimmte Nachhaltigkeitskriterien respektieren? Welche Kriterien und Standards werden genutzt, um sicherzustellen, dass die ausgegebenen Anleihen und dessen Erlöse ausschließlich in Projekte oder Unternehmen investiert werden, die einen Beitrag zum Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz leisten? Mit der Verordnung der EU 2023/2631 vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen werden die Kriterien festgelegt, welche Anleihen als grüne Anleihen gelten können und welche nicht. Die sogenannten European Green Bond Standards, kurz EGBS. Richten sich die geplanten Green Bonds von Alperia auch an die European Green Bond Standards? Soll ein spezielles Augenmerk auf die Unterstützung lokaler Projekte gesetzt werden, um die lokale Energiewende und Wirtschaft zu unterstützen? Wie soll dies gewährleistet werden? Der zuständige Landesrat erklärte u.a., dass Alperia eine Schlüsselrolle zur Erreichung des Klimaplans 2040 innehabe. Die durch Green Bonds finanzierten Projekte müssten “grün” sein und der EU-Taxionomie entsprechen. Der Landesrat verlas einen Text zur Beantwortung der Anfrage.
Mit „Ambulatorium für die Grundversorgung und Wartezeiten in der Notaufnahme“ war eine Anfrage von Für Südtirol mit Widmann (FSW) betitelt: In dieser hieß es, dass angesichts der zunehmenden Belastung in den Notaufnahmen und der Notwendigkeit, effektive Lösungen zur Entlastung dieser Einrichtungen zu finden, während der Amtszeit des Anfragestellers als Sanitätslandesrat das Pilotprojekt „Ambulatorium für die Grundversorgung“ am Krankenhaus Bozen erfolgreich eingeführt worden sei. Bozen sei mit 497 Zugängen in der Notaufnahme pro 1.000 Einwohner immer wieder Spitzenreiter italienweit. Dazu richtete FSW folgende Fragen an die Landesregierung: Wie haben sich die Wartezeiten in der Notaufnahme von 2022 bis heute entwickelt? Wird das von vom Anfragesteller angestrebte Ziel, die Wartezeiten in der Notaufnahme Bozen zu halbieren, weiterhin verfolgt? Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht und wie lautet das neue Ziel? Welchen aktuellen Stand hat das Ambulatorium für Grundversorgung seit seiner Einführung erreicht? Gibt es Pläne zur Ausweitung des Angebots im Ambulatorium für Grundversorgung? Werden Überlegungen angestellt, das Konzept des Ambulatoriums auch auf andere Krankenhäuser auszudehnen, um die Versorgungskapazitäten zu verbessern? Wenn ja, auf welche Krankenhäuser? Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Der zuständige Landesrat sagte u.a., er werde dem Anfragesteller die Auflistung der Daten aushändigen. In Bozen arbeite man an der Verkürzung der Wartezeit für orangefarbene Kodizes. Man habe erhoben, zu welchen Zeiten der Zulauf zu den Notaufnahmen am stärksten sei – man versuche diese Turnusse zu verstärken. Die Suche nach Personal sei schwierig, aber es sei die Ausweitung auch auf andere Einrichtungen im Land geplant.
Im Mai 2022 wurde vom Landeshauptmann ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems vorgelegt, welcher vom Landtag als Landesgesetz Nr. 6, 2022 verabschiedet wurde. „Mit den darauf aufbauenden Dekreten des Landeshauptmanns und Beschlüssen der Landesregierung wurden die Durchführungsverordnungen zum Gesetz und der Gewichtung und Besoldung der Führungskräfte in den einzelnen Ämtern und Führungsstrukturen definiert“, wird in der Anfrage „Ein Jahr Neuregelung der Führungsstruktur – Ökonomische Bilanz“ der Freien Fraktion vorausgeschickt – dazu wurden dann folgende Fragen gestellt: Wie hoch sind die Gesamtausgaben – Grundentlohnung, das wie auch immer genannte Positions- und Ergebnisgehalt, alle weitere gegebenenfalls zustehenden Zulagen – für das Personal der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2022, dem im betreffenden Jahr die wirtschaftliche Behandlung einer Führungskraft zukam? Wie hoch sind die Gesamtausgaben – Grundentlohnung, das wie auch immer genannte Positions- und Ergebnisgehalt, alle weitere gegebenenfalls zustehenden Zulagen – für das Personal der Autonomen Provinz Bozen für das Jahr 2023, dem im betreffenden Jahr die wirtschaftliche Behandlung einer Führungskraft zukam? Die zuständige Landesrätin sagte u.a., 2022 hätten sich die Ausgaben für Führungskräfte auf 34,2 Mio. Euro belaufen – nicht im Betrag enthalten seien Sozialausgaben und Irap. 2023 seien es 34,7 Mio. Euro gewesen. Die Ergebnisentlohnungen der Führungskräfte 2023 seien aber erst mit den Mai-Entlohnungen 2024 überwiesen worden, weshalb eine Gegenüberstellung nicht ganz aussagekräftig sei. Die berechneten Mehrkosten mit dem neuen Führungskräftegesetz seien 9,5 Mio. Euro gewesen. Mit Juni könne man die Frage genau beantworten.
PD – Demokratische Partei habe mit der Anfrage 120/24 vom 21.03.2024 um eine weitere Klärung der Finanzierung der Unterhaltskosten für die Bobbahn in Cortina d’Ampezzo durch das Land Südtirol ersucht; in der ausführlichen Antwort werde häufig auf die Vereinbarung zur Mehrjahresplanung der Anlagen verwiesen, die noch nicht unterzeichnet wurde und die, wie der Antwort zur Anfrage entnommen werden könne, die Grundlage für die Festlegung der prozentualen Aufteilung zwischen FISI und FISIP ist – den beiden an der Instandhaltung beteiligten Verbänden, schickte der PD in seiner Anfrage mit dem Titel „Vereinbarung zur Mehrjahresplanung für die Führung der Sportanlagen“ voraus und stellte dazu folgende Fragen: Liegt der Landesregierung der Vertragsentwurf vor? Aus welchen Gründen wurde er noch nicht genehmigt? Wann ist mit seiner Genehmigung zu rechnen? Das zuständige Mitglied der Landesregierung sagte u.a., die Unterzeichnung der angesprochenen Vereinbarung zur Mehrjahresplanung stehe bevor, derzeit werde noch an letzten Formulierungen gearbeitet. Sobald sie fertiggestellt sei, werde sie zugestellt.
„Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle in Leifers“ war der Titel einer Anfrage der Grünen: Im April 2023 sei ein Screening eingeleitet worden, um die möglichen Umweltauswirkungen eines geplanten Zwischenlagers für gefährliche Abfälle in der Gewerbezone von Leifers Süd zu prüfen. Anlagen wie diese seien zwar mengenmäßig bescheiden – es handelt sich um eine Kapazität von bis zu 550 Tonnen pro Jahr –, gäben aber aufgrund der Art der gelagerten Abfälle Anlass zur Sorge. Im September 2023 habe der Gemeinderat von Leifers eine Tagesordnung verabschiedet, in der die Absicht bekundet worden sei, das Vorhandensein einer solchen Anlage in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets zu überwachen. Die Umweltagentur des Landes habe daraufhin erklärt, dass „es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Projekt bedeutend genug ist, um das UVP-Verfahren zu rechtfertigen. Es wurde daher beschlossen, das betreffende Projekt nicht dem UVP-Verfahren zu unterziehen.” Dagegen habe der zuständige Stadtrat, sowohl im Rahmen von Gemeinderatssitzungen als auch gegenüber Tageszeitungen, erklärt, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen würden, um diese Anlage zu verhindern. Dazu richteten die Grünen folgende Fragen an die Landesregierung: Welche Schritte hat die Gemeinde Leifers gegenüber der Landesregierung und den Landesämtern seit September 2023 – Genehmigung der Tagesordnung – bis heute unternommen, um die geplante Sondermülldeponie im Gebiet Leifers Süd zu verhindern? Der zuständige Landesrat verlas eine schriftliche Antwort und erklärte u.a., dass man derzeit auf eine Rückmeldung des zuständigen Technikers der Gemeinde Leifers warte.
„Hundekot: Ressourcenverschwendung statt tatsächlicher Problemlösung?“ fragte Für Südtirol mit Widmann (FSW) in einer Anfrage: Die Verschmutzung durch Hundekot und -urin sei ein gefühlt sehr ernsthaftes Problem für alle Bürgerinnen und Bürger, auch Hundehalterinnen und -halter – und nicht nur in den wunderschönen Südtiroler Altstädten und Dörfern. Doch die vom damals zuständigen Landesrat eingeführte Maßnahme habe keine Erleichterung gebracht, dafür viel Bürokratie und hohe Kosten. Nicht einmal die in der Maßnahme vorgeschriebenen Tests zur DNA-Bestimmung hätten von der Landesverwaltung bereitgestellt werden können. Dazu richtete FSW folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Hunde sind in Südtirol gemeldet? Wie viele Hundehalterinnen und -halter haben einen, wie viele mehrere Hunde? Wie hoch ist aktuell die Hundesteuer? Wie hoch sind aktuelle Strafen für Hundehalterinnen und -halter, die Hundekot liegen lassen? Wieviel Personal steht für Kontrollen von Verstößen bei Hundekot-Entsorgung zur Verfügung, seit wann werden solche durchgeführt, wie viele pro Jahr und wie hoch sind die diesbezüglichen Kosten? Wie viele Strafen wurden seit 2013 pro Jahr in Südtirol ausgestellt, wie viele davon an nicht ansässige Hundehalterinnen und -halter? Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Hunde-DNA-Datenbank, wie hoch sind die Kosten insgesamt und aufgeschlüsselt nach Posten wie Personal, Tests u.a.? Wie gedenkt die Landesregierung, die Umsetzung abzuschließen? Wie hoch sind die Kosten für Dog-Toiletten und andere Hundekot-Reinigungsdienste in Südtirol? Der zuständige Landesrat sagte u.a., man habe in den Südtiroler Städten 14.755 Hunde gemeldet, am Land 26.187. Die Datenbank gebe keine Auskunft darüber, ob ein Hundebesitzer einen oder mehrere Hunde besitze. Seit über 30 Jahren gebe es keine Hundesteuer mehr. Die Zuständigkeit für die Höhe der Strafen für liegengebliebenen Kot liege bei den einzelnen Gemeinden.
Mit „Chaos-Busdienst für Schüler mit Beeinträchtigung“ war eine Anfrage der Freien Fraktion betitelt. In dieser hieß es: „Südtirols Transport von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung kommt nicht zur Ruhe. Mehrere Jahre hatte die Firma Tundo den Transport ausgeführt. Nach zahlreichen Protesten wurde Tundo bei der Neuausschreibung vor fünf Jahren nicht mehr zugelassen, worauf die Bietergemeinschaft adlatus EO und Easy Mobil GmbH bis zum 28.04.2023 den Dienst übernommen hatte. Bei der aktuellen Ausschreibung hat das Unternehmen Alpin Bus Service SRL den Wettbewerb gewonnen. Der Übergang des Dienstes gestaltete sich mehr als holprig und ist nach wie vor begleitet von Unsicherheiten und Protesten der betroffenen Eltern.“ Dazu wurden folgende Fragen gestellt: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass das Unternehmen einen Abschlag von 35 Prozent auf den ausgeschriebenen Landespreis anbieten konnten? Wie erklärt sich die Landesregierung die zweitägige Lücke zwischen dem Auslaufen des Vertrages mit adlatus EO & Easy Mobil GmbH und dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung mit dem Unternehmen Alpin Bus SRL? Mit welchem Kollektivvertrag fahren die Fahrer der Unternehmens Alpin Bus SRL? Der Abschlag betrage 30,52 Prozent, so der zuständige Landesrat u.a. Dies sei aufgrund einer sogenannten “situazione anomala” von mehreren Stellen des Landes überprüft worden; ein Abschlag könne etwa aufgrund der Art und Weise der Beschaffung der Fahrzeuge erfolgen. Die Fahrer von Alpin seien derzeit mit dem Tarifvertrag für Genossenschaften angestellt. Es handle sich um einen vorläufigen Zuschlag, es gebe Rekurse und zu klärende Punkte.
Mit der „Umsetzung der Tagesordnung zum LGE 145/23: Errichtung eines Triagetelefons“ befasste sich eine Anfrage des Team K: Im Zuge der Behandlung des Nachtragshaushaltes vom Juli 2023 sei die Tagesordnung zum LGE 145/23 „Errichtung eines Triagetelefons für die notärztliche Versorgung der Bevölkerung“ vom Landtag genehmigt worden. Die Südtiroler Landesregierung sei damit verpflichtet worden, mit dem Sanitätsbetrieb zu prüfen, ob die Ansiedelung eines Triagetelefons bei der Notrufzentrale und/oder in den Notaufnahmen möglich sei. Gerade mittels eines kompetent geführten Triagetelefons können die Fälle „Kodex Blau“ fachlich, ohne die Notaufnahmen zu belasten abgearbeitet werden. Dies vorausgeschickt ersuchte das Team K um die Beantwortung folgender Fragen: Welche Schritte sind seit der Annahme der TO unternommen worden, um die Einführung eines Triage-Telefons im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu prüfen? Inwieweit wurden die Möglichkeiten und Vorteile einer Ansiedelung des Triage-Telefons bei der Notrufzentrale und/oder Notaufnahme als Implementierungsort untersucht und bewertet? Gibt es bereits erste Ergebnisse und/oder Empfehlungen aus der Prüfung der Einführung des Triage-Telefons, und wenn ja, welche Maßnahmen werden in Erwägung gezogen, um diese umzusetzen? Sind Schnittstellen in der neu geplanten Software EGA zwischen Triagetelefon, Notaufnahmen und den Arztpraxen vorgesehen? Der zuständige Landesrat erklärte u.a., er fände das Triagetelefon nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Dessen Einführung sei ins Planungsdokument der vertragsgebundenen Medizin aufgenommen worden. Das Triagetelefon solle nicht die allgemeine Notrufnummer ersetzen. Man versuche die europäische Nummer 116-117 für das Triagetelefon zu aktivieren. Man habe ein Pilotprojekt mit praktischer Anwendung ausgearbeitet. Zugriff auf EGA sei nicht geplant, diese betreffe nur Allgemeinmediziner.
„Am 7. April 2016 wurde im Landtag ein Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit angenommen, mit welchem die Regierung in Rom aufgefordert wird, das Madrider Abkommen zu ratifizieren“, heißt es in der Anfrage „Madrider Abkommen zum 3.“ der Süd-Tiroler Freiheit. Im Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen vom November 1995 gehe es darum, dass Gebietskörperschaften in den Grenzregionen der EU das Recht haben sollen, Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abzuschließen. Damit sei gewährleistet, dass solche Abkommen von den Unterzeichnerstaaten auch anerkannt bzw. rechtlich verbindlich würden. Dieses Abkommen sei von Italien nach bald 30 Jahren immer noch nicht ratifiziert worden. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Wie viele und welche Initiativen wurden von Seiten der SVP-Parlamentarier in Rom unternommen, um die Regierung in Rom dazu zu bringen, das Madrider Abkommen zu ratifizieren? Was wird die Landesregierung unternehmen, damit dieses so wichtige Abkommen für Südtirol ratifiziert wird? Das zuständige Mitglied der Landesregierung verlas eine schriftliche Antwort und erklärte u.a., dass sich die Südtiroler Parlamentarier in Rom in den vergangenen Jahren mehrmals für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls eingesetzt hätten.
Damit war die Aktuelle Fragestunde beendet; es wurde der Behandlung der institutionellen Punkte fortgefahren.