Von: mk
Bozen – Das Komitee Lebenswerter Obstmarkt – Comitato Piazza Erbe vivibile begrüßt den Vorschlag des Bürgermeisters, in öffentlichen Parkanlagen ein Alkoholverbot auszusprechen. Damit werde es der Stadtpolizei ermöglicht, den Missbrauch von Alkohol in der Öffentlichkeit wirkungsvoll zu begegnen.
„Auch die vorgesehene Sanktion des verpflichtenden Sozialdienstes kann als wirkungs- und sinnvolle Abschreckung dienen. Allerdings wäre es höchst notwendig, diese Verordnung nicht nur auf die Parks und Grünanlagen der Stadt zu beschränken“, so das Komitee. Denn nicht nur der allseits bekannte Bahnhofspark gelte als Problemzone, auch andere Bereiche der Stadt außerhalb von Parkanlagen seien mittlerweile als solche bekannt.
Insbesondere am Obstmarkt komme es in den Nachtstunden immer wieder zu öffentlichen Saufgelagen, gegen die bisher wenig bis gar nichts unternommen werde. „Dabei wäre Alkoholmissbrauch auf öffentlichen Flächen bereits jetzt als Straftat zu ahnden (Art. 688 Strafgesetzbuch). Wie auch der Leiter des privaten Sicherheitsdienstes STS im Interview mit der Tageszeitung Dolomiten vom 11.01.2017 bestätigt, ist die mangelnde Kontrolle solcher Ausschweifungen ein Nährboden für Mikrokriminalität und Unsicherheit. Deswegen ist ein wirkungsvoller Einsatz der Stadtpolizei dringend geboten“, erklärt das Komitee abschließend.