Von: mk
Bozen – Um den Umstieg des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu beschleunigen, hat die Landesregierung nun Richtlinien zur Förderung genehmigt.
Von der Straße auf die Schiene: Eine der Säulen der Verkehrspolitik der gesamten Europaregion Tirol-Trentino-Südtirol ist die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Brennerautobahn auf die Schiene. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung nun auf Antrag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner am 13. Juni beschlossen, Beiträge für den Schienengüterverkehr und für Investitionen in Infrastrukturen vorzusehen. „Damit wollen wir die Umweltbelastung verringern sowie die Sicherheit auf den Straßen verbessern“, sagt Mussner. Die neuen Förderrichtlinien sehen vor, Gütertransporte, die von Landesinteresse sind und im begleiteten bzw. unbegleiteten kombinierten Verkehr auf der Strecke Brenner – Salurn versendet werden, zu bezuschussen. Mit den Beiträgen sollen die externen Kosten ausgeglichen werden, die vermieden werden, wenn die Bahn anstelle der Straße benutzt wird. Die Schiene soll so für den Güterverkehr attraktiver werden. „Das vorrangige Ziel ist in erster Linie die Revitalisierung des RoLa-Verkehrs sein bzw. soll mit konkreten Massnahmen die Verlängerung der rollenden Landstraße RoLa vom Brenner in Richtung Trient unterstützt werden,“ erklärt Mussner.
Die neuen Förderrichtlinien ermöglichen Beiträge pro versendeter Transporteinheit (Lastkraftwagen, Anhänger, Sattelanhänger, Wechselaufbau, Container usw.). Für jede unbegleitete Transporteinheit, die mit der Eisenbahn zwischen Brenner und Salurn und umgekehrt befördert wird, wird ein Beitrag im Höchstausmaß von 25 Euro pro Strecke gewährt. Für jede Transporteinheit im begleiteten kombinierten Verkehr (also mit Begleitung des Fahrers), die im gleichen Abschnitt transportiert wird, erhöht sich der Beitrag bis zu maximal 33 Euro pro Strecke. „Die Beitragsätze werden jährlich, im Sinne einer effizienten Ressourcenplanung und –verwaltung, festgelegt und veröffentlicht“, sagt Carmen Springer, Direktorin des Landesamts für Eisenbahnen und Flugverkehr.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben und intermodale Transportleistungen anbieten sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienengüterverkehrsleistungen in Südtirol erbringen. Der Förderbeitrag wird vom Land ausbezahlt und betrifft nur den Abschnitt der Bahnstrecke, der sich in Südtirol befindet. Die Beiträge werden erst nach positiver Überprüfung über die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt seitens der Europäischen Kommission gewährt. Eine ähnliche Förderung des Kombiverkehrs und der RoLa gibt es bereits in Tirol und eine entsprechende Förderung ist auch bereits vom Trentino ausgearbeitet worden. „Zusätzlich sollen auch bessere Bedingungen für die Güterverkehrsunternehmen geschaffen werden, um die RoLa effizienter nutzen zu können”, sagt Mobilitätslandesrat Mussner.