Von: luk
Bozen – Die Südtiroler HochschülerInnenschaft erinnert alle Südtiroler Studierenden daran, dass bis zum 6. September die Briefwahl für die Landtagswahl 2018 beantragt werden kann. „Wer jetzt schon weiß, dass er am 21. Oktober nicht in Südtirol sein wird, hat die Möglichkeit, seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Wir rufen alle Studierenden dazu auf, von dieser Chance Gebrauch zu machen und rechtzeitig den Antrag zu stellen. Die Rückerstattung von Fahrtkosten, die durch die Fahrt in die Heimatgemeinde entstehen, um dort zu wählen, ist bei dieser Landtagswahl nicht möglich“, so die sh.asus. Studierende, die sich ins AIRE-Register eingetragen haben, erhalten die Wahlunterlagen für die Briefwahl automatisch.
Der Antrag auf Briefwahl kann noch bis Donnerstag, 6. September persönlich, per Post, Fax oder über die elektronische Post an die Gemeinde übermittelt werden, in deren Wählerlisten die Person eingetragen ist. Weiters muss dem Antrag eine Fotokopie des Personalausweises beigelegt werden. „Wichtig ist anschließend, dass der Brief mit der eigenen Stimme rechtzeitig zurückgeschickt wird, damit die Stimme gültig ist“, informiert die sh.asus.
Die Stimme muss spätestens am 19. Oktober bei der Landeswahlbehörde in Bozen einlangen.