Grüne kritisieren Änderungen beim Landschaftsschutz im neuen Wohngesetz

Brisante Vorhaben aussitzen?

Dienstag, 01. April 2025 | 14:09 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Südtiroler Grünen sehen im neuen Wohngesetz einen Angriff auf den Landschaftsschutz. Besonders kritisch bewerten sie eine geplante Änderung, die die Bearbeitungsfrist für landschaftsrechtliche Genehmigungen auf 60 Tage begrenzt. Läuft diese Frist ab, soll künftig die zuständige Gemeinde entscheiden.

Laut den Grünen könnte dies dazu führen, dass komplexe und umstrittene Bauprojekte – etwa Speicherbecken, Almerschließungen oder Flughafenerweiterungen – ohne ausreichende Prüfung genehmigt werden. Die Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler befürchten, dass die Landesregierung brisante Vorhaben einfach aussitzen könnte.

Hintergrund der Kritik ist die aktuelle Diskussion um mehrere geplante Speicherbecken, darunter das umstrittene 95.000 Kubikmeter große Becken im Montiggler Wald und zwei weitere im Rastenbach- und Altenburger Wald. Die Grünen warnen, dass durch die neue Regelung unklar sein könnte, ob Land oder Gemeinde für die Genehmigung solcher Projekte zuständig ist – was die Beteiligung der Zivilgesellschaft erschweren würde.

Die Oppositionspartei kündigt an, im Landtag einen Antrag zur Streichung des betreffenden Artikels einzubringen. „Südtirol ist auch wegen seiner einzigartigen Natur besonders, aber diese ist nicht unendlich belastbar“, betont Madeleine Rohrer.

Bezirk: Bozen

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