Von: mk
Brixen/Leifers – In Brixen und Leifers sollen künftig derzeit leerstehende, ehemalige sogenannte Mittelstandswohnungen als Wohnungen zum sozialen Mietzins beziehungsweise für das Junge Wohnen einem neuen Zweck zugeführt werden. Die Landesregierung hat heute auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg dieser neuen Bestimmung ihre Zustimmung erteilt.
“Die Praxis hat gezeigt, dass das Mittelstandsprogramm nicht auf die anfangs gedachte Zustimmung und Nachfrage gestoßen ist, weshalb letzthin mehrere Wohnungen leer gestanden sind”, informiert Deeg und ergänzt: “Für eine Zuweisung an sozial bedürftige oder an junge Menschen war eine Änderung der geltenden Bestimmungen nötig. Wichtig ist, dass wertvoller Wohnraum in urbanen Zentren wie Leifers und Brixen nicht leer stehen, wenn gleichzeitig die Nachfrage nach Mietwohnraum hoch ist.“
Neuer Verwendungszweck verhindert Leerstand von Wohnungen
In den Jahren 2010 und 2012 hatte die Südtiroler Landesregierung ein umfangreiches Programm gestartet, mit dem Wohnungen für den Mittelstand in Bozen, Meran, Brixen und Leifers verwirklicht wurden. In Brixen jedoch ging die entsprechende Ausschreibung für neun Wohnungen leer aus, auch in Leifers können von insgesamt 30 Wohnungen nur zwei von interessierten Bürgerinnen und Bürgern bezogen werden. Die Gemeinden haben darum bei der Landesabteilung Wohnungsbau um eine anderweitige Nutzung der Wohnungen angesucht. Konkret sollten die leerstehenden Wohnungen in Leifers als Sozialwohnungen und als Wohnraum für junge Menschen genutzt werden. Die Brixner Mittelstandswohnungen sollen künftig als Sozialwohnungen, aber auch als Wohnraum, der auf Anfrage von den Sozialdiensten genutzt werden kann, der Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Diesem Vorhaben hat die Landesregierung nun grünes Licht erteilt.
Im neuen Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau (LG 5/2022) sind derzeit keine “Mittelstandswohnungen” nach bisherigem Muster vorgesehen. Vielmehr soll über neue Formen das leistbare Wohnen gefördert werden. Zu diesen zählen unter anderem die Einführung des sogenannten “bezahlbaren Mietzinses”. Dies bedeutet, dass künftig die ökonomischen Obergrenzen für die Zulassung angehoben werden und mehr Menschen um eine Wobi-Mietwohnung ansuchen können. Außerdem wurden der rechtlichen Rahmen für die Förderung von neuen Wohnmodellen wie Mehrgenerationenwohnen und altersgerechtes Wohnen eingeführt.