Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 104/16 – Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und der Bezirksgemeinschaften der Autonomen Provinz Bozen, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Arnold Schuler – mit fünf Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Magdalena Amhof, Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer und Helmuth Renzler) und drei Enthaltungen (Roland Tinkhauser, Paul Köllensperger und Hans Heiss) gutgeheißen.
Der Gesetzentwurf nimmt Anpassungen am Landesgesetz Nr. 17 von 2015 vor, gegen das die Staatsregierung Rekurs vor dem Verfassungsgericht eingereicht hat. Wie Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler erklärt, möchte der Staat, dass das Land nur auf die einschlägige staatliche Bestimmung zur Materie (Dekret Nr. 118/2011) verweist – „wir wollten aber trotzdem ein eigenes Gesetz, um autonomiepolitisch Flagge zu zeigen.“