Von: mk
Bozen – Nach der kürzlich erfolgten Aufnahme der Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) 2022-24 haben sich Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof gestern in Bozen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Gewerkschaften getroffen. Zentrales Thema des Treffens war neben dem Inflationsausgleich auch die weitere Vorgehensweise für einen zeitnahen Abschluss eines ersten Teilvertrags zum BÜKV.
“Es ist uns bewusst, dass eine Inflationsanpassung notwendig ist, um den Verlust der Kaufkraft angemessen ausgleichen zu können, und dass dafür beträchtliche Geldmittel notwendig sind, die wir mit der anstehenden Haushaltsplanung vorsehen werden”, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Personallandesrätin Magdalena Amhof bekräftigte die Notwendigkeit, angemessene Ressourcen zur Verfügung zu stellen: “Den Inflationsausgleich sind wir unseren Bediensteten schuldig. Angemessene Löhne sind zudem die Voraussetzung, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben und das Personal für die vielfältigen Dienste der Landesverwaltung sicherzustellen.”
Im Rahmen der Sitzung hat man sich mit den Gewerkschaften auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt, um noch heuer einen ersten Teilvertrag mit einer Akontozahlung auf den Weg zu bringen. Es gelte, den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre anhand objektiver Daten gemeinsam mit den Gewerkschaftsorganisationen zu erheben, um die nötigen Ressourcen für einen Inflationsausgleich für den Zeitraum 2022-24 zu definieren.
Beträge, die mit den heuer bereitstehenden Mitteln nicht abgedeckt werden können, sollen im Haushaltsvoranschlag 2025 vorgesehen werden. Eine Arbeitsgruppe mit Experten wird nun die Methode definieren, um schnellstmöglich zu einem Ergebnis zu kommen.
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