Von: ka
Bozen – Beim dritten Arbeitstreffen am Dienstag zur Verhandlung des neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) hat die öffentliche Delegation insgesamt sechs Maßnahmen vorgestellt, mit denen man ein umfassendes Paket zum Wohle der eigenen Mitarbeiter schnüren möchte. Es gehe nun darum diese gemeinsam mit den Gewerkschaften zu diskutieren und weiter zu verhandeln. “Als Arbeitgeber sind wir daran interessiert, dass wir unseren Mitarbeitern etwas geben können und auch geben wollen”, hob der Leiter der öffentlichen Delegation, Generaldirektor Alexander Steiner im Anschluss an das Treffen hervor. Leider sei es in der heutigen Sitzung zu keiner ernsthaften Diskussion gekommen, doch stehe man weiterhin für Gespräche und Verhandlungen zur Verfügung.
Es sei gesetzlich nicht möglich, den durch den Vertragsstop entstandenen Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre vollständig wett zu machen. Aus diesem Grund habe man aber ein konkretes Maßnahmenpaket erarbeitet, mit der Zielsetzung die Entlohnung der Mitarbeiter auch in Zukunft angemessen sicher zu stellen. “Von unserer Seite besteht die maximale Bereitschaft uns gemeinsam mit den Gewerkschaftsvertretern wieder an den Verhandlungstisch zu setzen, um die Zeit bis zur Behandlung des Nachtragshaushaltes im Landtag Ende Juli sinnvoll und vor allem konstruktiv nutzen zu können – dies im Interesse unserer Mitarbeiter”, betont GeneraldirektorSteiner.
Das Paket, das die öffentliche Delegation heute im Detail vorgestellt hat, umfasst im Wesentlichen sechs Maßnahmen. So sollen künftig alle Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung, unabhängig davon ob sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, Essensgutscheine erhalten. Diese umfassen laut derzeitigem Vorschlag sieben Euro pro Tag für jeden Mitarbeiter, welche die Gutscheine auch kumulieren können. Um die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu steigern, sollen die Gehälter für Berufseinsteiger künftig attraktiver sein. Vor allem geht es darum, dass die Gehaltsverteilung innerhalb eines Arbeitslebens umverteilt werden soll. Zudem soll es in den kommenden drei Jahren auch eine Inflationsanpassung im Umfang von insgesamt 4,1 Prozent geben (1,4 Prozent für die Jahre 2019 und 2020 sowie 1,3 Prozent für das Jahr 2021).
Künftig wolle man noch stärker als bisher das Leistungsgehalt stärken. Ziel sei es die Leistungsprämie zu erhöhen, sodass diese den Umfang eines 14. Monatsgehalt habe. Veränderungen seien auch bei den Koordinierungszulagen geplant, bei denen künftig die unterschiedlichen Berufsbilder oder Bereiche und die damit verbundene Verantwortung stärker ins Gewicht fallen. Ein weiteres Augenmerk wird auf die Sprachkompetenz gelegt. So sollen künftig jene Mitarbeiter, die eine höhere Sprachkenntnis nachweisen können, als für ihr Berufsbild/Funktionsebene erforderlich, die Zulage erhalten, die für den jeweils erbrachten Sprachnachweis vorgesehen ist.