Von: luk
Bozen – Die Landesagentur für Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaften haben heute dem Text zum BÜKV 2019-21 zugestimmt und den Vertragsentwurf unterzeichnet. Er betrifft rund 32.500 Personen.
Nach der Einigung über den Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) 2019-2021 haben die Verhandlungsparteien heute (23. Juli) den Entwurf unterzeichnet. “Wir konnten einige wesentliche Punkte festlegen, die die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver machen – für die Bediensteten, aber auch für Neueinsteiger. Es ist uns auch gelungen, einige Vorschläge umzusetzen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst an uns herangetragen hatten”, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof.
Nach längeren Verhandlungsrunden, die seit Beginn der Legislatur regelmäßig stattfanden, bringt der neue Vertrag unter anderem eine flexiblere Handhabung und höhere Entlohnung der Elternzeit, gewährleistet die unmittelbare Anerkennung der Berufserfahrung für neue Mitarbeitende und ermöglicht eine bessere Berücksichtigung von Kompetenzen, Verantwortung und Leistung durch höhere Aufgaben- oder Koordinierungszulagen.
Der bereits 2023 unterzeichnete Vertrag für den Zeitraum 2019-21 musste neu verhandelt werden, weil das ursprünglich vorgesehene neue Lohnmodell einige rechtliche Fragen aufgeworfen hatte. Mittlerweile wurde es aus dem Vertrag herausgenommen.
Bevor der BÜKV in Kraft treten kann, müssen noch mehrere Berichte und Gutachten eingeholt werden, unter anderem seitens der Prüfstelle und des Kollegiums der Rechnungsprüfer des Landes sowie des Rechnungshofs. Auch ein weiterer Beschluss der Landesregierung ist erforderlich. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.
Aufwertung für den Landesdienst: Die Neuerungen im BÜKV 2019-21
Mit dem heute unterzeichneten Entwurf des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags 2019-2021 wird die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung attraktiver – auch für Quereinsteiger.
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für rund 32.500 öffentliche Bedienstete, unter anderem der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften. Die Zuständigkeit für die Vertragsverhandlungen liegt bei Personallandesrätin Magdalena Amhof. Mit dem heute erfolgten Vertragsabschluss für den Dreijahreszeitraum 2019-21 stehen in Kürze mehrere Neuerungen an.
Elternzeit wird flexibel nutzbar und besser entlohnt
Im Unterschied zu bisher wird die Elternzeit in Zukunft auch stunden- oder tageweise und in unbegrenzt vielen Abschnitten nutzbar sein, die Fristen für die Vorankündigung deutlich verkürzt. Zwei Monate werden zudem höher entlohnt – zu 100 bzw. zu 80 Prozent anstatt wie bisher zu 30 Prozent. Während der Elternzeit reifen künftig auch Urlaub und 13. Monatsgehalt an. Die Elternzeit kann schließlich auch dafür verwendet werden, um die eigene Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum hinweg zu reduzieren. Der 60-tägige Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes kann länger genutzt werden, und zwar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.
Einstieg in die Landesverwaltung wird attraktiver
Die Berufserfahrung wird ab Beginn des Dienstverhältnisses effektiv anerkannt, der Zeitrahmen für die Beantragung auf 120 Tage nach Dienstantritt erweitert. Künftig wird der oder die direkte Vorgesetzte bewerten, ob und wie viel Berufserfahrung anerkannt werden soll. Zudem wird es möglich, höhere Beträge für Aufgabenzulagen und Koordinierungszulagen zu vergeben, um Kompetenzen, besondere Verantwortung oder beschwerliche Aufgaben zu berücksichtigen, und zwar im Ausmaß von bis zu 60 Prozent des Grundgehaltes bzw. bis zu 100 Prozent bei mehreren Zulagen (bisher 45 Prozent). Erhöht wurden auch die zulässigen Ausgaben der Mitarbeitenden für Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Außendiensten: Sie wurden an jene der Führungskräfte angepasst.
Nach der Unterzeichnung des Entwurfs durch die Verhandlungsparteien müssen nun mehrere Verwaltungsstellen ein positives Gutachten dazu abgeben. Im Anschluss kann die definitive Unterzeichnung und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region erfolgen.
SVP-Arbeitnehmer: “Wichtiger Schritt”
Nach langen Verhandlungen wurde heute (Anm. 23. Juli 2024) der Kollektivvertrag der bereichsübergreifenden Ebene (2019-2021) unterzeichnet. Für 32.500 Mitarbeitende des Landes bringt dieser Abschluss Neuerungen mit sich. „Es sind wichtige Anpassungen gemacht worden. Die Richtung stimmt – wenn wir jedoch als Land ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen – dann müssen wir in der nächsten Verhandlungsrunde über eine weitere, faire Inflationsanpassung sprechen“, betont die Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen der Südtiroler Volkspartei und zuständige Landesrätin Magdalena Amhof.
Den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, ist ein wichtiges Ziel. Diesem ist man nun mit dem Abschluss der bereichsübergreifenden Kollektivverträge (2019-2021) etwas nähergekommen. Die Einigung beinhaltet einige Neuerungen für die öffentlichen Bediensteten: Anpassungen in Hinblick auf die Elternzeit, Neuregelungen bei der Anerkennung der Berufserfahrung sowie eine neue Außendienstregelung im Bereich der Vergütung der Verpflegungskosten, um einige zu nennen.
„Der Verhandlungsabschluss war längst überfällig und mehr als notwendig“, sagt die Vorsitzende Amhof. Dass die Verhandlungen für den Zeitraum 2022-2024 direkt aufgenommen werden, bewerte man durchweg positiv. „Nach jahrelangen Ankündigungen müssen jedoch bei den nächsten Verhandlungen Tatsachen geschaffen werden, und das geht nur mit einer weiteren Inflationsanpassung, die mehr als gerechtfertigt ist“, betont Amhof abschließend.