Von: mk
Bozen – Mehr Steuergerechtigkeit für Südtirols Arbeitnehmer und kleine Selbständige fordert die BürgerUnion zum 1. Mai. “‘Südtirol zuerst‘ muss in der Steuerpolitik und hinsichtlich der Verteilung der Steuermittel die Devise sein”, wie Andreas Pöder, Josefa Brugger, Stefan Taber, Verena Garber von der Leitung der BürgerUnion unterstreichen.
“Die Steuerlast in Südtirol muss gerechter aufgeteilt werden. Die Arbeitnehmer und die kleinen Selbständigen tragen – gemessen am Einkommen – die höchste Steuerlast in der Gesellschaft”, so der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder. Rund 9.000 Euro Steuern an Staat, Land und Gemeinden zahle jede Südtirolerin und jeder Südtiroler pro Kopf im Jahr – egal, ob Baby; Erwachsener oder Greis.
Rechne man das auf die Steuerpflichtigen ohne die Minderjährigen bzw. zu Lasten lebenden Personen um, dann zahle jeder Steuerpflichtige im Durchschnitt fast 11.000 Euro Steuern pro Kopf im Jahr.
Über viereinhalb Milliarden Euro hätten Südtirols Arbeitnehmer, Unternehmer und Selbständige, Rentner und Landwirte im Jahr 2015 dabei allein an Staat und Land an Steuern bezahlt, rund 4,1 Milliarden bleiben dabei dem Südtiroler Landeshaushalt. Mit eingerechnet sind hier die direkten Staatssteuern (wie Einkommensteuer), sowie die indirekten Steuern (z.B. Mehrwersteuer) und Akzisen (z.B. Benzinsondersteuern) und alle Landesabgaben (IRAP, Irpef-Zuschlag, Autosteuer etc.).
„Den absoluten Löwenanteil an direkten Steuern bezahlen dabei die Arbeitnehmer, die allein an Einkommensteuer rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr bezahlen. Von den Unternehmen kommen im Jahr zwischen Einkommensteuer, Irap und Körpferschaftssteuer IRES fast 900 Millionen Euro. Rentner bezahlen rund 600 Mio. Euro Einkommensteuer. Von den landwirtschaftlichen Betrieben kommen rund 50 Millionen Euro Steuerabgaben im Jahr an (Einkommensteuer und bislang IRAP). Bei den Arbeitnehmern sind alle Einkommensteuerpflichtig und über 60 Prozent bezahlen den Irpef-Zuschlag des Landes“, erklärt die BürgerUnion.
Bei den Selbständigen und Unternehmern – ohne Landwirtschaft – müsse man berücksichtigen, dass manche mehrere Betriebe haben. Im Großen und Ganzen seien somit die meisten einkommensteuerpflichtig: Bei der Wertschöpfungssteuer IRAP sehe man, dass drei Viertel der aktiven Betriebe die IRAP im Lande bezahlen müssen.
Gemessen an der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe – laut Bauerbund sind es ca. 20.000 – würden nur rund 40 Prozent die Einkommensteuer und nur elf Prozent den Irpef-Zuschlag zahlen.
„Und grad mal die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe zahlten bisher die für Betriebe geltende Landessteuer IRAP (Wertschöpfungssteuer)“, erklärt die BürgerUnion.
Interessant finden Pöder und Co auch: „Die Steuerzahlungen der Landwirtschaft, was Einkommensteuer, Irpef-Zuschlag und IRAP angeht. belaufen sich auf 57 Millionen Euro, aus dem Landeshaushalt 2017 erhält die Land- und Forstwirtschaft 82 Millionen Euro.“ Natürlich würden Landwirte auch Mehrwertsteuer bezahlen, aber es handle sich um Pauschalsummen, die in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt seien, betont die BürgerUnion.