Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol wurde angeblich vom Zivilgericht zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von 208.000 Euro an das Tosolini-Unternehmen Generalbau verurteilt, weil der neue Gebäudebereich der Universität Bozen in einem Abstand von weniger als zehn Metern von einem Gebäude im Eigentum der Generalbau errichtet wurde. Eine ähnliche Problematik soll es unter anderem auch beim Museion in Bozen und anderen öffentlichen Bauten geben.
Die staatliche Norm sieht eine grundsätzliche Distanzvorgabe von mindestens zehn Metern vor, Landesbestimmungen geben die Möglichkeit, diese Distanz in bestimmten Situationen zu unterschreiten.
Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, spart nicht mit Kritik. “Es klingt wie ein schlechter Witz, wenn das Land Südtirol beim Neubau eines Teiles der Universität Bozen den Bauabstand nicht einhält und dann vom Gericht zu einer Schadenersatzzahlung an einen Baulöwen verdonnert wird – an die Generalbau – einem Unternehmen der Tosolini-Gruppe. Und trotzdem schließt das Land lukrative Mietverträge mit demselben Baulöwen ab, wie zum Beispiel im vergangenen Jahr beim Ex-Alimarket-Gebäude in Bozen, welches das Land um eine Jahresmiete von rund einer halben Million Euro angemietet hat, ca. 39.200 Euro im Monat”, bemerkt Pöder.
Das Land füttere laut BürgerUnion einen Baulöwen. „Dass dieser jüngste Schadenersatzfall wegen des zu geringen Bauabstandes eines Landesbaus auch weitere Rekurse gegen das Land nach sich ziehen kann, die lukrative Einnahmen für die Rekurssteller bedeuten können, ist der zusätzlich bedenklich Teil dieser Entwicklung”, so der Abgeordnete.
Pöder will in einer Anfrage wissen, wie es zu dem zu geringen Bauabstand kommen konnte und ob weitere ähnliche Verfahren im Gange oder zu erwarten sind.