Von: mk
Bozen – “Die Regionalratsmehrheit behebt einige Mängel bei den Rentenbeitragszahlungen der Region für Eltern belässt allerdings die schwersten Nachteile und schafft sogar neu Ungerechtigkeiten zwischen Lohnabhängigen, kleinen Selbständigen und Bauern”, kritisiert der Abgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, Mitglied in der Haushaltskommission des Regionalrates.
Die Region sehe seit Jahren für Mütter und Väter, die Privatangestellte oder Selbständige sind, einen Beitrag zur Renteneinzahlung vor, wenn sie eine Zeit lang ihrem Beruf aufgeben, um ihre Kleinkinder zu betreuen. Der Maximalbeitrag der Region für angestellte Mütter und Väter, die zu Hause bleiben, war bislang 7.000 Euro im Jahr, für Selbständige 4.000 Euro im Jahr. Das heißt, eine Mutter oder ein Vater bleibt für eine bestimmte Zeit zu Hause beim Kleinkind und zahlt freiwillig den Rentenbeitrag beispielsweise in der Höhe von 10.000 Euro im Jahr beim INPS oder in einen Zusatzrentenfonds ein. Nach der Einzahlung kann dann bei der Region um den Beitrag angesucht werden, die Region gibt dann maximal 7.000 Euro oder 4.000 Euro – je nach Status.
Allerdings sei diese familienpolitische Maßnahme mit einer Reihe von teils erheblichen Mängeln behaftet, bemängelt Pöder. “So wird der Beitrag immer erst im Nachhinein ausbezahlt, also jemand muss schon vorher beispielsweise 10.000 oder 7.0000 Euro haben, um die Rentenbeiträge einzuzahlen. Das ist für die meisten nicht so einfach. Man kann das Geld bei der Bank leihen und dann beim INPS einzahlen oder man hat das Glück, dass der Partner genug verdient, um die Einzahlung vorzunehmen”, so Pöder.
“Hier wäre es unbedingt notwendig, das Geld bereits als Vorschuss auf die tatsächliche Einzahlung entweder direkt oder an den Rentenfonds einzuzahlen. Andernfalls können sich oft Lohnabhängige oder kleine Selbständige die Renteneinzahlungen gar nicht leisten”, meint der Abgeordnete.
Einen entsprechenden Antrag Pöders in der Haushaltskommission des Regionalrates, in dem die Region ihre Beiträge für die Renteneinzahlungen von Müttern oder Vätern vorstreckt, wurde von der Mehrheit abgelehnt.
“Zudem ist die ungleiche Behandlung zwischen Einzahlung beim INPS oder bei in einen Rentenfond inakzeptabel, immerhin gibt die Region bei einer Einzahlung in einen Rentenfonds deutlich weniger Geld. Dann sind die kleinen Selbständigen, die von der Arbeit fern bleiben, um sich der Kindererziehung zu widmen, deutlich im Nachteil gegenüber den Lohnabhängigen, als wäre das Kind einer kleinen Handwerksfamilie oder einer Geschäftsbetreiberin weniger Wert”, so der Abgeordnete.
“Und mit dem neuen Haushaltsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen werden die Ungerechtigkeiten noch eher größer”, kritisiert Pöder.
“Bei der jüngsten Kommissionssitzung wurden die Mängel im Rentenbeitragsgesetz der Region deutlich sichtbar, einige Verbesserungen hat die Regionalregierung vorgeschlagen, andere Mängel und Ungerechtigkeiten werden aber noch verschlimmert”, so Pöder.
“Für privatangestellte Mütter und Väter, die einige Zeit zu Hause die Kinder betreuen, zahlt die Region künftig maximal 9.000 Euro Beitrag im Jahr statt wie bisher 7.000 Euro, das ist positiv, vergrößert aber die Ungleichbehandlung zu den kleinen Selbständigen, deren Höchstbeitrag bei 4.000 Euro im Jahr bleibt. Zudem gelten die 9.000 Euro nur für Einzahlungen beim INPS, der Beitrag von 4.000 Euro für Einzahlungen in Rentenfonds bleibt für alle – also für Angestellte und Selbständige – gleich”, bemängelt der Abgeordnete der BürgerUnion.
Pöder hatte mit Änderungsanträgen vorgeschlagen, die Beiträge für Einzahlungen in Rentenfonds ebenfalls zu erhöhen, etwa von 4.000 auf 7.000 und die Beiträge für Selbständige ebenfalls deutlich anzuheben – bis auf die Ebene der Lohnabhängigen.
Eine Ungleichbehandlung gebe es laut Pöder generell zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen auf der einen Seite und zwischen Bauern auf der anderen: “Bauern erhalten generell von der Region einen Beitrag zu den Renteneinzahlungen, unabhängig von der Elternzeit. Bislang war dieser Beitrag auf höchstens 50 Prozent des eingezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Dafür werden beispielsweise von der Region im laufenden Jahr 2016 in Südtirol für 4.560 Landwirte rund sieben Millionen Euro Beiträge zur Renteneinzahlung ausgeschüttet, also rund 1.500 Euro im Durschnitt, wobei diese Summe im Einzelnen natürlich nach oben und unten stark variiert. Mit den vorliegenden Haushaltsgesetzen will die Regionalratsmehrheit jedoch den Bergbauern, die Höfe mit über 75 Erschwernispunkten bearbeiten, mindestens 50 Prozent der Jahresbeiträge für die Rente beisteuern”, erklärt Pöder.
Er spricht sich nicht grundsätzlich dagegen aus, sieht aber hier eine Diskrepanz zu den anderen Selbständigen in Südtirol, speziell jenen in strukturschwächeren Gebieten: “Bei vielen Arbeitnehmern und kleinen Selbständigen steigt dadurch der Eindruck, dass für die Bauern alles getan wird und für sie wenig bis gar nichts. Dabei ist die Unterstützung der Bergbauern gerechtfertigt, aber man muss dann auch Beispielsweise die Beitragszahlungen für kleine Selbständige in Elternschaft erhöhen.” Der Abgeordnete der BürgerUnion hat eine Reihe von Änderungsanträgen für den Regionalhaushalt vorbereitet.