Von: mk
Bozen – Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung betonte, “wollen wir Schule in allen Schulstufen dauerhaft in Präsenz gewährleisten.” Um dies zu ermöglichen, sei es wichtig, sich nach den Sommerferien ein umfassendes Bild der Lage zu machen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute ein flächendeckendes Screening zu Schulbeginn beschlossen. Vorläufig in den ersten vier Schulwochen werden zwei Mal pro Woche an den Schulen aller Schulstufen in Südtirol Nasenflügeltests auf freiwilliger Basis durchgeführt. Dafür werden staatlich zugelassene Nasenflügel-Testkits verwendet.
“Wir empfehlen allen Schülern dringend, an dieser Maßnahme teilzunehmen, beziehungsweise deren Eltern, die Teilnahme zu ermöglichen. Nur so können wir in Sicherheit in das neue Schuljahr starten”, appellierte der Landeshauptmann.
Darüber hinaus beteiligt sich Südtirol auch an dem vom Staat angekündigten Screening-Projekt. Diese Begleitmaßnahme sieht stichprobenartige Speicheltests in den Schulen vor, wobei auf Südtirol rund 1000 Tests pro Woche entfallen würden. “Die Vorbereitungen dafür laufen in Absprache mit den zuständigen Ministerien in Rom”, erklärte Kompatscher. “Allerdings wird es bis zum Start noch einige Wochen dauern. Vorerst werden die Speicheltests im Latium durchgeführt, die anderen Regionen sollen schrittweise folgen.”
Ab morgen, Mittwoch gelten Regeln der Verordnung Nr. 29
Die heute von der Landesregierung beschlossenen Nasenflügeltests sollen den Start in ein Schuljahr mit Unterricht in Präsenz absichern. Die grundlegenden Vorschriften dafür stehen bereits in der Verordnung Nr. 29, die Landeshauptmann Kompatscher am vergangenen Freitag, 27. Juli unterzeichnet hatte und die am morgigen Mittwoch in Kraft tritt.
Demnach finden im Schuljahr 2021-2022 nahezu alle schulischen und didaktischen Aktivitäten in Präsenz statt: von den Kleinkindbetreuungsdiensten und Kindergärten über Grund, Mittel- und Oberschulen bis zu Berufsschulen des Landes und Musikschulen. Die Universitäten wickeln ihre didaktischen und Lehrplantätigkeiten “vorrangig in Präsenz” ab. Ein Meter Sicherheitsabstand wird empfohlen. Das Tragen eines Atemwegschutzes dagegen ist vorgeschrieben, mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren, für Personen, die laut ärztlichem Attest keine Maske tragen können und bei sportlichen Tätigkeiten.
Green-Pass für Personal und Studierende
Das gesamte Personal in allen Bildungseinrichtungen, an Universitäten zudem auch die Studierenden müssen bis 31. Dezember 2021 den grünen Pass (europäisches Covid-Zertifikat) vorweisen. Dies gilt – soweit vereinbar – auch für die Höheren Kunst-, Musik- und Tanzausbildungsschulen sowie für die Tätigkeiten anderer, mit den Universitäten verbundener Hochschuleinrichtungen. Hält sich Personal nicht an die Vorschrift, gilt dies als ungerechtfertigte Abwesenheit. Ab dem fünften Tag dieser Abwesenheit wird das Arbeitsverhältnis ausgesetzt und es stehen weder Gehalt noch andere Lohnelemente zu. Ausgenommen von der Green-Pass-Pflicht sind jene, die nicht geimpft werden können und dies laut den Kriterien des Gesundheitsministeriums nachweisen. Ihnen wird dringend empfohlen, sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen.