Von: luk
Bozen – Das Land wird den Verfassungsgerichtshof anrufen, um zu klären, ob die Beanstandungen der gesamtstaatlichen Datenschutzbehörde zum Corona-Pass die autonomen Zuständigkeiten verletzt haben.
Die staatliche Datenschutz-Aufsichtsbehörde hatte im Juni und im Juli dem Land und dem Sanitätsbetrieb eine Verarbeitungsbeschränkung im Hinblick auf die Verwendung der grünen Bescheinigung (Corona-Pass) auferlegt. Nun wird das Land in dieser Angelegenheit die Zuständigkeitsfrage vor dem Verfassungsgerichtshof aufwerfen. Die Landesregierung hat dies heute (10. August) entschieden und befunden, dass damit der autonome Handlungsspielraum des Landes beschnitten werde. Beanstandet werden dabei von der Landesregierung nicht die Aspekte, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bezogen. Vielmehr werden jene Bereiche der Anti-Covid-Maßnahmen, in denen die Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Zuständigkeit des Landes in Frage stellt, Gegenstand des Rekurses sein.
“Wir sind der Auffassung, dass diese Behörde dafür nicht zuständig ist”, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Man sei davon überzeugt, dass diese Maßnahmen einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Südtiroler Kompetenzen darstelle: “Wir können nicht zulassen, dass weitere Behörden durch ihre Interpretation unsere Autonomie aushöhlen könnten. Deshalb müssen wir uns entsprechend zur Wehr setzen”, hielt der Landeshauptmann fest.
Dieser Rekurs habe einen hohen symbolischen Wert, nachdem der beanstandete Corona-Pass bereits mit Anfang Juli durch das digitale Covid-Zertifikat der EU ersetzt wurde. Es sei jedoch wichtig, auch gegenüber allen Verwaltungsbehörden festzuhalten, dass Südtirol immer im Rahmen seiner autonomen Zuständigkeiten und der übertragenen Befugnisse gehandelt habe.
In der heutigen Landesregierungssitzung wurde zudem entschieden, dass das Land auf Rekurse im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz für das Jahr 2021 und dem Haushaltsvoranschlag der Jahre 2021-23 verzichten wird. Nachdem die entsprechenden Passagen bereits in Abstimmung mit Rom überarbeitet worden seien, sein ein Rekurs hinfällig geworden, führte der Landeshauptmann aus.